Geschrieben von nine82, 33. SSW am 15.12.2005, 13:14 Uhr |
verlängerung der elternzeit
hallo mädels
sagt mal kann ich eigentlich meine elternzeit nachher verlängern? wisst ihr das?
Re: verlängerung der elternzeit
Antwort von MandyW, nix. SSW am 15.12.2005, 13:26 Uhr
Hallo,
wenn du ein Jahr beantragt hast kannst du es nicht verlängern,höchstens Unendgeldlich und das mußt du vorher mit deinem AG absprechen. Verkürzen geht verlängern nicht!!! Soweit ich das weiß.
LG Mandy
Re: verlängerung der elternzeit
Antwort von carmen.1979, 31+6. SSW am 15.12.2005, 13:37 Uhr
Hallo, bei uns ist es so, dass wir 8 Wochen vor Ablauf, verlängern können. Ich werde z. B. 2 Jahre beantragen und dann evtl. auch das dritte noch dran hängen, aber das weiss ich noch nicht.
LG
Carmen
Ja, natürlich
Antwort von toertel0, 33. SSW am 15.12.2005, 13:53 Uhr
Hallo,
ja natürlich kannst Du, Du solltest Dich nur nach den Fristen bei Deinem Arbeitgeber erkundigen. Bei mir sind es z.B. 6 Monate.
LG Heike
Auch mal Frage habe
Antwort von Kellerassel am 15.12.2005, 13:57 Uhr
Meine 2 Erziehungsjahre laufen 02/06 aus. Ich habe 2 Jahre 300 Euro Erziehungsgeld bekommen. Im Moment siehst nicht so aus, als ob ich so schnell einen neuen Job finde und somit fehlen die 300 Euro sehr...
Ist es möglich ein 3.Jahr dran zu hängen und Erziehungsgeld zu bekommen bis ich einen Arbeitsstelle finde?
Ich zähle mich nicht zu den Sozailschmarotzern aber beim derzeitigen Arbeitsmarkt kann ich mir keinen Job so schnell herzaubern.
@Kellerassel
Antwort von toertel0, 33. SSW am 15.12.2005, 14:13 Uhr
Hallo,
ja Du kannst Deine Erziehugszeit verlängern, solltest es aber dann jetzt tun und auch gleich Erziehungsgeld beantragen.
LG Heike
@Kellerassel
Antwort von two_kids am 15.12.2005, 14:22 Uhr
erziehungsgeld gibt es aber nur zwei jahre. es sei denn, du wohnst in einem bundesland, in dem es noch landeserzieungsgeld gibt.
lg two_kids
Re: Ja, natürlich
Antwort von carmen.1979, 31+6. SSW am 15.12.2005, 14:27 Uhr
Also, Bundeserziehungsgeld gibt es nur 2 Jahre in einigen Bundesländern z. B. Bayern gibt es noch für 6 Monate im 3. Jahr Landeserziehungsgeld.
Vielleicht googelst du mal, da kann man einiges rausfinden.
LG
Carmen
Landeserziehungsgeld
Antwort von Kellerassel am 15.12.2005, 14:35 Uhr
Hab ich das richtig verstanden, daß ich anch Ablauf des Bundeserziehungsgeldes dann Landes.EG beantragen kann? Ich denke das zahlt das Bundesland Sahcsen so weit ich weiß.
Danke für den Rat.
Re: verlängerung der elternzeit
Antwort von lucky78, 39. SSW am 15.12.2005, 16:41 Uhr
Du hast ein Recht auf 3 Jahre Elternzeit. Mein AG sagte ich kann ohne weiteres verlängern, nur verkürzen ist schlecht, weil sie die MA-Anzahl planen müssen.
Man kann Dir eine Verlängerung nicht verweigern!!!
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