Schwanger - wer noch?

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Geschrieben von ivonne80, nix mehr. SSW am 24.11.2006, 19:28 Uhr

vater unbekannt

ich hab ein riesen problem.
ich weis leider nicht wer der leibliche vater meiner tochter ist. es ist wie es das klischee beschreibt. eine feuchtfröhliche disconacht und danach war es passiert. schwanger...was nun??? ich habe mich für das kind entschieden und sie ist jetzt 9 wochen alt. in der schwangerschaft habe ich meinen neuen freund kennen gelernt und mittlerweile leben wir alle drei zusammen und sind absolut glücklich. jetzt aber mal zu meinem problem...
ich wurde vor 3 wochen von meinem exmann geschieden. er ist nicht der leibliche vater. wir sind schon ca 1,5 jahre getrennt und haben kaum kontakt. er muss allerdings die anmeldung für das kind unterschreiben weil sie ehelich gezeugt und geboren wurde. er kommt nicht drum herum sie zu unterschreiben und zählt somit vorerst rechtlich als vater. da er es nicht ist wird er sich natürlich dagegen wehren. ich kann aber wie gesagt keine angaben zum richtigen vater machen. ich weis es einfach nicht. kann mein exmann trotzdem aus der geburtsurkunde raus gestrichen werden oder muss er drin stehen bleiben weil kein leiblicher vater "zur verfügung steht"??? er wird mir die hölle heiß machen wenn er nicht raus gestrichen wird. ich bekomme keine staatlichen leistungen. kindergeld und erziehungsgeld müssen noch beantragt werden. aber unterhalt oder UHV will ich auch garnicht...
was passiert dann in der zukunft? kann mein exmann wieder aus der geburtsurkunde raus wenn ich schriftlich bestätige das er nicht der erzeuger ist?
bitte helfen sie mir. ich weis nicht was ich noch machen so.

vielen dank

 
12 Antworten:

Re: vater unbekannt

Antwort von Evak am 24.11.2006, 19:49 Uhr

Oh je, das ist aber wirklich eine Scheisse!!! Tschuldigung.
Also ich lebe nicht in Deutschland, weiss also nicht wie es rechtlich ist, doch wie ist denn ihr neuer Freund? Wenn es fest ausschaut, koennte er doch als Erzeuger herhalten, auch wenn er es wirklich nicht ist.
Am Besten waere es natuerlich wenn der richtige Erzeuger gefunden wird, doch wie sich das anhoerrt scheint das nicht moeglich zu sein.

Viel Glueck, und finde ich persoenlich echt gut dass Du dich fuer das Baby entschieden hast. Das braucht schon Mut.

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Re: vater unbekannt

Antwort von Dajana79, 36. SSW am 24.11.2006, 19:50 Uhr

Hallo,
das ist ja eine sehr verzwickte Angelegenheit. Wenn ich du wäre würde ich beim Jugendamt einen Termin machen und mich beraten lassen.

LG
Dajana

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Re: vater unbekannt

Antwort von SilkeJulia am 24.11.2006, 19:56 Uhr

Hallo,

ja, das geht. In der Geburtsurkunde steht dann "unbekannt".
Allerdings wird das nicht ganz unbürokratisch ablaufen können.
Dein Ex-Mann muss die Vaterschaft anfechten.
Dann wird ein gerichtliches Vaterschaftsgutachten (Vaterschaftstest) gemacht.
Das Ganze muss über Anwälte/Gericht laufen, sonst wird es rechtlich leider nicht anerkannt.
Wobei es in dem Fall wohl eher keine Anhörung vor Gericht geben wird, da sich alle Beteiligten ja einig sind, dass dein Ex-Mann nicht der Vater ist.
Da du keine Angaben zum leiblichen Vater machen kannst, wird dann "unbekannt" eingetragen.

Ich persönlich würde trotzdem versuchen, den biologischen Vater ausfindig zu machen - ihr könnt ja dann schriftlich festlegen, dass er keine Rechte und Pflichten dem Kind gegenüber hat.
Aber das Kind hat ein Recht darauf, zu wissen, wer sein biologischer Vater ist, vielleicht will es ihn irgendwann mal kennenlernen.

Alles Gute,

Silke

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Re: vater unbekannt

Antwort von ivonne80, nix mehr. SSW am 24.11.2006, 19:57 Uhr

klar könnte man den neuen freund angeben. er liebt die kleine abgöttisch und wir wollen noch weitere kinder. also was festes ist es auf jeden fall aber ich trau mich nicht ihn zu fragen ob er sie als "leiblicher vater" annehmen will... was ist wenn er nein sagt? ich hab es mal durch die blume versucht anzusprechen und ich hab gehofft das er es von sich aus anbietet aber das hat er wohl nicht so mitbekommen oder er will es einfach nicht...

lg ivi

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Re: vater unbekannt

Antwort von melli_24 am 24.11.2006, 20:59 Uhr

hallo

du mußt zu deinem scheidungsanwalt gehen,mit der geburtsurkunde und der schreibt deinen ex mann dann an,das er eine vaterschafts aberkennung unterschreibt,er wird ja wissen das er nicht der vater ist und du brauchst keinen vaterschafts test machen,wenn er das unterschrieben hat,muß dein neuer freund eine vaterschafts anerkennung unterschreiben und so kannst du dann alles ändern lassen und hast keine probleme mehr!!

meine freundin wurde gestern geschieden und bei der ist das so!!
hoffe ich konnte dir helfen

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Re: vater unbekannt

Antwort von ivonne80, nix mehr. SSW am 24.11.2006, 21:06 Uhr

mein neuer freund ist nicht der vater... warum sollte er es unterschreiben. könnte er...weis ja niemand das er nicht der erzeuger ist, aber er muss die vaterschaft ja nicht anerkennen...
der leibliche vater ist unbekannt. wenn mein freund die vaterschaft nicht anerkennen möchte kann ich das verstehen aber kann ich meinen exmann dann auch streichen lassen???

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Re: vater unbekannt

Antwort von melli_24 am 24.11.2006, 21:32 Uhr

ja das kannst du,falls du noch den namen deines ex haben solltest,kannst du und auch dein baby deinen alten namen wieder tragen und das mußt du beim standesamt machen!!
du mußt die vaterschafts aberkennung dafür mit bringen und schon hat dein wurm auch deinen namen!!
du kannst auch neue gebursurkunden beantragen,da steht er dann garnicht erst drin aber die kosten dan 7 euro eine aber ich denke,das wirst gerne bezahlen!!
liebe grüße

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Re: vater unbekannt

Antwort von Silke68, 31. SSW am 25.11.2006, 7:41 Uhr

hallo,

meine 12-jährige tochter wurde auch ehelich geboren.obwohl ich mit meinem ex-mann zu dieser zeit seit fast 2 jahren keinerlei kontakt hatte,stand er erstmal in der geburtsurkunde.er hatte bestätigt,nicht der vater zu sein.der kindsvater wollte die vaterschaft anerkennen.aber nichts ging.mein scheidungsanwalt damals sagte,daß mein ex die vaterschaft anfechten muß.das tat er aber nicht.ich mußte mir was einfallen lassen.also hab ich beim jugendamt uhv beantragt,daß die sich ja vom vater zurückholen.und laut urkunde war das mein ex.da wurde er ganz schnell und hat die vaterscaft endlich angefochten.es lief alles über gericht und meine tochter mußte zum vaterschaftstest,genauso wie mein ex.
ich denke,es muß nicht unbedingt jemand eingetragen sein,als vater,aber genau weiß ich es nicht.vielleicht kannst du beim standesamt oder jugendamt nachfragen.

gruß,silke

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Re: vater unbekannt

Antwort von Mama2007, 15. SSW am 25.11.2006, 7:52 Uhr

Hallo,

diesen Vorschlag:

- ihr könnt ja dann schriftlich festlegen, dass er keine Rechte und Pflichten dem Kind gegenüber hat.

kannst du komplett vergessen!

Wenn der leibliche Vater mal kommt und seinen Rechten und Pflichten nachkommen möchte können da noch so viele schriftliche Vereinbarungen vorliegen die sind nichtig. Und das nicht nur wegen der Rechte und Pflichten des leiblichen Vaters sondern hauptsächlich wegen dem Recht deiner Tochter ihren Vater zu kennen und Kontakt mit ihm zu haben.

Ich kann es nicht nachvollziehen, dass man einem Mann nicht sagt, dass er Vater ist. Denn damit schadet man hauptsächlich seinem eigenen Kind!

Spätestens wenn sie jugendlich ist und ihren Vater kennenlernen will und sucht, wird sie dir Vorwürfe machen, weil du ihr die letzten Jahr mit dem leiblichen Vater vorenthalten hast!

Ich bin Stiefmutter und kenne mich mit der Materie aus. Es ist ein Grundbedürfnis eines jeden Menschen seine Wurzeln zu kennen. Zu wissen warum man bestimmte Verhaltensmuster hat, warum man schwarze Haare hat, obwohl die Mutter und der vermeintliche "Papa" blond sind, warum man der Mensch ist der man ist!

Viele Menschen stürzt es spätestens in der Jugend in ein tiefes Loch, wenn sie erfahren, dass es da ein Teil von ihnen gibt, den sie nicht kennen!

Ich kann dir also nur empfehlen (auch wenn du den Namen nicht kennst) versuche den Vater zu finden. Für deine Tochter!

LG

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Vorsicht mit falschen Angaben

Antwort von linda_do am 25.11.2006, 10:11 Uhr

also ich würd in jedem Fall zur Wahrheit raten auch wenn diese vielleicht unbequem ist. Dem Kind gegenüber ist es nicht ratsam den neuen Freund als biologischen Vater darzustellen. Wenn er von Geburt an für das Kind da ist nimmt er natürlich eine wichtige Rolle im Leben des Kindes ein, ABER allen Beteiligten sollte die Wahrheit bekannt sein. Dem neuen Mann würde ich auch ganz klar rechtlich davon abraten die Vaterschaft anzuerkennen, aus der Nummer kommt er nämlich nie wieder raus. Solltet ihr euch trennen ist er unterhaltspflichtig etc. Versuche den leiblichen Vater ausfindig zu machen und gebe ihn an....wenn du ihn nicht findest gib an wie es ist....fertig aus. Wenn du einen Scheidungsanwalt hast dann lass dich dort beraten oder gehe zum Jugendamt. Dein Exmann wird dann sowieso alles erdenkliche daran setzten das die "Sache" bald geklärt wird (ist ja auch verständlich).......

LG
Linda

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Re: vater unbekannt

Antwort von Krummine1379, 40. SSW am 25.11.2006, 10:39 Uhr

Auf UVH o.ä. kannst Du als Mutter nicht verzichten, da es Unterhalt ist, welcher dem Kind zusteht. Du kannst laut Gesetz auch nicht auf Unterhaltsleistungen vom leibl. Vater für das Kind verzichten....

Also, nimm das Geld an, es steht der Kleinen zu ;o)

LG, Meike

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Re: Vorsicht mit falschen Angaben

Antwort von Daniela am 25.11.2006, 11:51 Uhr

Klar dass dein damaliger ehemann als vater eingetragen wurde.
Das ist einfach so in einer ehe.
Egal wer der vater ist.
Wenn du mit deinem exmann/oder auch er alleine zum amt geht und das klärt, könnt ihr "unbekannt" eintragen lassen.
Aber deinen neuen partner würde ich nicht als vater angeben, wer weiss, ob eure beziehung hält.
Das könntet ihr machen, wenn ihr verheiratet seid.


LG

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