Schwanger - wer noch?

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Geschrieben von Ryana.F am 03.07.2007, 13:23 Uhr

Nochmal Praxisgebühr- sie entfällt bei der SS-Vorsorge

Es ist laut Gesetztgeber rechtswidrig für Schwangerschaftsvorsorgeuntersuchungen Praxisgebühr zu zahlen. (Ausnahme bilden aber irgendwelche Extras)

Solltet ihr in einem Quartal allerdings krank werden und z.B. zum Allgemeinmediziner gehen müssen, müsstet ihr dort die Gebühr zahlen.

Geht ihr in einem Quartal aber AUSSCHLIESSLICH zum Gynäkologen, der die Vorsorge amcht- braucht ihr NICHTS zu bezahlen:

hier eine Info der AOK:

http://www.aok-bv.de/politik/agenda/reform/index_00738.html


Zählt das CTG zu der norameln Vorsorge? Immerhin ist es laut Mutterpass vorgesehen!

Danke

 
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