Schwanger - wer noch?

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Geschrieben von ..marion.., 34. SSW am 14.10.2007, 11:39 Uhr

Nochmal Frage zu Mutterschaftsgeld trotz Erziehungsurlaubs

habe vor der Geburt des erstes Kindes ( 07/2005 )gearbeitet dann 3 Jahre Erziehungsurlaub genommen und beziehe seitdem Alg2. Mein Beschäftigungsverhältnis ist NICHT aufgelöst worden. Bin gesetzl. versichert.Das Zweite Baby kommt Ende November ( Also noch während desErz.Urlaubes mit dem ersten) und mein FA hat mir nun eine Bescheinigung für die Krankenkasse ausgestellt. Wegen Mutterschaftsgeld.

Auf Nachfrage hier im Forum wurde mir geschrieben, dass ich totz Alg2 den Anspruch auf die 13,- pro Tag von der KK habe. ( danke allen, die mir geschrieben haben!)

Da ich erst morgen jmd von meiner KK erreichen werde, mir diese Frage aber unter den "Nägeln brennt", hoffe ich, hier noch eine Antwort vorab zu bekommen.

Wird das Mutterschftsgeld, welches ich ja dann 6 Wochen vor und 8 Wochen nach der Geburt bekomme, aufs ALG2 angerechnet bzw vom ALg2 wieder abgezogen? ( Wenn ja, lohnt sich es doch dann nicht, überhaupt Mutterschaftsgeld zu beantragen)

danke schonmal :o)

Lg

 
6 Antworten:

Re: Nochmal Frage zu Mutterschaftsgeld trotz Erziehungsurlau

Antwort von Jenni1985w am 14.10.2007, 11:52 Uhr

also ich hab da nur erfahrunggemacht , als ich mutterschaftsgeld ekomen hab , mit ALG 1!
da hab ichin de ruzeit kein geld bekommen, nur den gleichen betrag wie alg 1 nur von der krankenkasse! Dies wurde mir aufs Elterngeld angerechnet!

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Re: Nochmal Frage zu Mutterschaftsgeld trotz Erziehungsurlau

Antwort von tweety8.2 am 14.10.2007, 12:21 Uhr

das mutterschaftsgeld wird voll bei ALG 2 angerechnet :( also nimmt sich da nicht viel, du bekommst dann in der zeit 6 wochen zuvor und 8 wochen danach kein ALG 2

blöd ich weiß - dennoch musst du es beantragen weil sonst das amt das recht hat dir ne sperre zu setzen

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Re: Nochmal Frage zu Mutterschaftsgeld trotz Erziehungsurlaubs

Antwort von Jaluna01, 36. SSW am 14.10.2007, 12:25 Uhr

hallo ob es angerechnet wird weiß ich net genau aber den antrag musst du bei der arbeitsamt abgeben so hat mir das meine kk gesagt.

lg.Jessie

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danke :o)

Antwort von ..marion.., 34. SSW am 14.10.2007, 13:11 Uhr

Hachherrje, also ich MUSS das MuSchaGeld bei der KK beantragen, da sonst das Arbeitsamt Ärger machen könnte, weil ich ich eine andere Leistung nicht in Anspruch nehmen würde? Aber das Geld, welches ich dann von der KK bekomme, wird auf die Arge-leistungen angerechnet. da soll mal jemand durchblicken!

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Re: Nochmal Frage zu Mutterschaftsgeld trotz Erziehungsurlaubs

Antwort von Melanie78, 12. SSW am 14.10.2007, 19:52 Uhr

Warum bekommst du eigentlich ALG wenn du im Erziehungsurlaub bist?

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@melanie

Antwort von ..marion.. am 14.10.2007, 20:20 Uhr

da ich kein anderes einkommen habe, und der papa noch studiert.

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