Geschrieben von erstess, 16. SSW am 14.03.2013, 12:24 Uhr |
mutterschutzgesetz
hallo hab mal ne frage im mutterschutzgesetz steht das man nach ablauf des 5 .monats nicht länger als 4 std am tag stehn darf ..wie ist es aber wenn man vollzeit arbeitet wo man den ganzen tag steh muss???
Re: mutterschutzgesetz
Antwort von kangaru am 14.03.2013, 12:28 Uhr
Dann muß dir dein AG von dem Zeitpunkt an einen angeren gleichwertigen Platz anbieten.
Geht das nicht, greift das BV.
Re: mutterschutzgesetz
Antwort von Nicole_Meyer, 23. SSW am 14.03.2013, 12:40 Uhr
http://www.arbeitsschutz.nrw.de/themenfelder/mutterschutz/beschaeftigungsverbote/index.php
Ich musste als Physio in einer integrativen KiTa sofort nach Termin beim Betriebsarzt ins nächste Büro....
Sowas ähnliches wird man Dir dann auch anbieten müssen oder das gibt es nicht, dann bekommst Du ein komplettes Beschäftigungsverbot vom Arbeitgeber...
Re: mutterschutzgesetz
Antwort von -chOcO- am 14.03.2013, 13:19 Uhr
Warum sollte sie ein komplettes BV bekommen? Bis 4 Stunden kann sie ja arbeiten, wie es das Mutterschutzgesetz vorsieht. Es gibt auch BV, die auf eine bestimmte Stundenzahl begrenzt sind (individuelle BV)
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