Geschrieben von heisserFeger, 31. SSW am 20.07.2005, 11:31 Uhr |
Mutterschutzfrist
Hallo,
stimmt es das eine Verkürzung der Mutterschutzfrist durch Frühgeburt
hinten an die Zeit nach der Geburt drangehängt werden kann??
Bei mir steht seit gestern fest, daß eineinhalb Wochen vor ET ein KS durchgeführt wird, dennoch wird der Termin für den Arbeitgeber nicht korrigiert.
Eine Freundin sagte mir jetzt daß ich diese Zeit nach der Geburt an die 8 Wochen dranhängen kann.
Weiß da jemand Bescheid ???
- Mutterschutzfrist - heisserFeger, 31. SSW 20.07.05, 11:31
- Re: Mutterschutzfrist - Jehudith, 24. SSW 20.07.05, 11:33
- Re: Mutterschutzfrist - Schnecki03, 28. SSW 20.07.05, 12:01
- man hat IMMER mindestens 14 wochen mutterschutz - two_kids, nix mehr seit 17.09.2004. 20.07.05, 12:14
- Re: man hat IMMER mindestens 14 wochen mutterschutz - Bianca1975, 29. SSW 20.07.05, 12:56
- Re: Mutterschutzfrist - firlefanz, 18. SSW 20.07.05, 15:10
- Re: Mutterschutzfrist - Leena 20.07.05, 15:22
- Re:das stimmt so nicht... - püppi31, ausgekugelt seit 29.06.05. 20.07.05, 17:12
- Re: stimmt doch! - annalenchen, 12. SSW 20.07.05, 20:59
- Re: stimmt doch! - NAchtrag - annalenchen, 12. SSW 20.07.05, 21:16
- ..man beachte aber die Definition von Frühgeburt im Gesetz! - speedy, 35. SSW 21.07.05, 12:35