Schwanger - wer noch?

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Geschrieben von heisserFeger, 31. SSW am 20.07.2005, 11:31 Uhr

Mutterschutzfrist

Hallo,

stimmt es das eine Verkürzung der Mutterschutzfrist durch Frühgeburt
hinten an die Zeit nach der Geburt drangehängt werden kann??

Bei mir steht seit gestern fest, daß eineinhalb Wochen vor ET ein KS durchgeführt wird, dennoch wird der Termin für den Arbeitgeber nicht korrigiert.

Eine Freundin sagte mir jetzt daß ich diese Zeit nach der Geburt an die 8 Wochen dranhängen kann.

Weiß da jemand Bescheid ???

 
10 Antworten:

Re: Mutterschutzfrist

Antwort von Jehudith, 24. SSW am 20.07.2005, 11:33 Uhr

Ja, das ist so.
Die Zeit insgesamt bleibt erhalten. Was vorher nicht da ist (wg. Frühgeburt, KS), das wird hinten drangehängt. Sonst wäre das ja unfair.

Gruß Jehudith

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Re: Mutterschutzfrist

Antwort von Schnecki03, 28. SSW am 20.07.2005, 12:01 Uhr

Hallo,

also ganz so wie Jehudith das schildert ist es leider nicht.

Soweit mir bekannt ist, verhält es sich so:

Du erhälst die Zeit die dir verloren geht nur dann nach den 8 Wochen Mutterschutz, wenn du nicht mehr als 6 Wochen vor dem Termin entbindest. Wenn es bei dir also beim geplanten KS bleibt, bekommst du diese Zeit nach. Solltest du 7 Wochen vor dem ET entbinden, geht dir leider 1 Woche flöten :-( ... usw.

Gruß Schnecki

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man hat IMMER mindestens 14 wochen mutterschutz

Antwort von two_kids, nix mehr seit 17.09.2004. am 20.07.2005, 12:14 Uhr

wie das genau ist, wenn das kind mehr als 6 wochen früher ist, weiss ich nicht, aber 18 wochen mutterschutz hat man dann auf jeden fall. 6 wochen vorher (dann hinten dran gehängt) und 12 wochen nachher.

lg two_kids

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Re: man hat IMMER mindestens 14 wochen mutterschutz

Antwort von Bianca1975, 29. SSW am 20.07.2005, 12:56 Uhr

Hallo,

habe mir auf grund meines "geliebten" Arbeitgeber das Mutterschutzgesetzt zu schicken lassen.
Darin steht:
Zitat: Für die Feststellung, dass eine Frühgeburt im medizinischen Sinne vorliegt, ist ein ärztliches Zeugnis maßgebend (wiegt das Kind bei der Geburt weniger als 2.500g, handelt es sich um eine Frühgeburt [...]). Bei einer Frühgeburt sowie bei einer sonstigen vorzeitigen Entbindung verlängert sich nach der Geburt die Schutzfrist um den Zeitraum, der vor der Geburt nicht in Anspruch genommen werden konnte.
Zitat ende

Die Schutzfrist beträgt vor der Geburt 6 Wochen und nach der Geburt 8 Wochen, nur bei Mehrlingsgeburten oder einer Frühgeburt (s.o.) hat man 12 Wochen Schutz nach der Entbindung.

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Re: Mutterschutzfrist

Antwort von firlefanz, 18. SSW am 20.07.2005, 15:10 Uhr

Hallo,

meine Tochter kam vor 3 Jahren 2 Wochen zu früh auf die Welt und bei mir wurde nichts hinten drangehängt. Ich hatte vorher die 6 Wochen und nachher 12 Wochen, bin dann aber 3 Jahre in die Elternzeit gegangen.

Wie schon geschrieben, nur bei Frühgeburten wird hinten angehangen. Frühgeburten sind dann aber wirkliche Frühchen und keine 1-3 Wochen früher geborene Babies.

Viele Grüße

firlefanz

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Re: Mutterschutzfrist

Antwort von Leena am 20.07.2005, 15:22 Uhr

Mittlerweile hat sich in den letzten drei Jahren allerdings die Rechtslage geändert, früher wurde vorher verpasste Zeit nicht angehängt, mittlerweile aber schon! Tja, manches wird halt doch besser, mit der Zeit - und manche Gesetze werden doch wirklich familienfreundlicher... ;-)

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Re:das stimmt so nicht...

Antwort von püppi31, ausgekugelt seit 29.06.05. am 20.07.2005, 17:12 Uhr

mein kind kam 2,5 Wochen zu früh. Sollte eigentlich erst am 17. Juli kommen.
Ich habe ab der Geburt nur die 8 Wochen Mutterschutz und die 2,5 wochen fehlen mir, die werden nicht dran gehängt, das stimmt nicht.
Das Mutterschaftsgeld behälst du allerdings trotz Frühgeburt usw..., das nehmen sie dir nicht wieder ab.


GRuß
'Bibi mit Basti an board

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Re: stimmt doch!

Antwort von annalenchen, 12. SSW am 20.07.2005, 20:59 Uhr

MuSchG § 6 Beschäftigungsverbote nach der Entbindung

(1) Mütter dürfen bis zum Ablauf von acht Wochen, bei Früh- und Mehrlingsgeburten bis zum Ablauf von zwölf Wochen nach der Entbindung nicht beschäftigt werden. Bei Frühgeburten und sonstigen vorzeitigen Entbindungen verlängern sich die Fristen nach Satz 1 zusätzlich um den Zeitraum der Schutzfrist nach § 3 Abs. 2, der nicht in Anspruch genommen werden konnte.

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Re: stimmt doch! - NAchtrag

Antwort von annalenchen, 12. SSW am 20.07.2005, 21:16 Uhr

Und hier gibt´s Erläuterungeng:
http://www.rabeneltern.org/schwanger/wissenswertes/mutterschutz.shtm

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..man beachte aber die Definition von Frühgeburt im Gesetz!

Antwort von speedy, 35. SSW am 21.07.2005, 12:35 Uhr

Der Beitrag von Bianca1975 ist richtig - es steht ganz klar im Gesetz, da gibt es nichts zu diskutieren.

Gruß, Speedy

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