Geschrieben von mabelu, 36. SSW am 06.04.2007, 12:44 Uhr |
Mutterschaftsgeld?
Hallo,
ich bin noch im Erziehungsurlaub mit meinem 2 ten Sohn wenn unsere Nr. 3 kommt. Muß ich eigendlich Mutterschaftsgeld beantragen oder bekomme ich keins?
LG Tess
Re: Mutterschaftsgeld?
Antwort von Trisha, 24. SSW am 06.04.2007, 12:52 Uhr
Doch du bekommst welches, mußt es allerdings bei deiner KK beantragen und es wird aufs Erziehungsgeld angerechnet.
Ruf einfach mal deine KK an, die erklären das genau!
LG!
Re: Mutterschaftsgeld?
Antwort von ..marion.., 6. SSW am 06.04.2007, 13:04 Uhr
Hallo, ich habe genau die gleiche Situation und die gleiche Frage, nur habe ich irgendwo im www gelesen, dass es kein Mutterschaftsgeld gibt, weil man ja 12 Monate vor der Schnutzfrist nicht ererbstätig gewesen ist. Dann steht dir lediglich das Elterngeld ( weil nicht erwerbstätig nur der Mindestbetrag von 300,- + Geschwisterbonus (75,-) Was anderes ist, wenn du während des Erziehungsurlaubes zb Teilzeit gearbeitet hast, dann hast du Anspruch darauf.. Aber genau weiß ich das auch nicht. Am besten, du fragst bei deiner KK nach, die werdens bestimmt wissen! Alles Gute!
Re: Mutterschaftsgeld?
Antwort von bidi, 36. SSW am 06.04.2007, 19:04 Uhr
Also ich bin ja auch noch im ERziehungsurlaub. Habe aber von meinem Arzt diese Woche die Bescheinigung fürs Mutterschaftsgeld bekommen, und auch gleich bei der KK eingereicht. Hab auch mit denen telefoniert. Und ich bekomms wohl.
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