Schwanger - wer noch?

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Geschrieben von ..marion.., 33/34. SSW am 12.10.2007, 9:50 Uhr

Mutterschaftsgeld trotz Erziehungsurlaub? Nee, ne?

ich bin noch im Erziehungsurlaub mit meineme ersten Kind. Das zweite wird auch noch innerhalb des 3. Erziehungsjahres geboren. Während der Zeit habe ich auch nicht gearbeitet.
Nun gab mir mein FA eine Bescheinigung für die KK wg Mutterschaftsgeld. Aber ich bekomme doch kein Mutterschfatsgeld, wenn ich während der Elternzeit nicht gearbeitet hab???????? Muss ich die Bescheinigung dennoch beider KK einreichen?

 
6 Antworten:

Re: Mutterschaftsgeld trotz Erziehungsurlaub? Nee, ne?

Antwort von Melanie78, 11+5. SSW am 12.10.2007, 9:57 Uhr

Wenn du bei deinem Mann mitversichert bist und nicht gearbeitet hast bekommst du nichts.

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Re: Mutterschaftsgeld trotz Erziehungsurlaub? Nee, ne?

Antwort von breaca, 25. SSW am 12.10.2007, 10:07 Uhr

Aber wenn du selbst bei deiner KK versichert bist bekommst du die 13 € am Tag innerhalb der Mutterschutzzeit von der Krankenkasse. Soweit ich mich erinnern kann war das 6 Wochen vor und 8 Wochen nach der Geburt.
Gruss, breaca.

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Re: Mutterschaftsgeld trotz Erziehungsurlaub? Nee, ne?

Antwort von Danii2307 am 12.10.2007, 10:14 Uhr

Bist du selbstversichert und dein AG hält dir deinen Platz frei bekommst du etwas.
Reich es doch einfach ein.
Mehr als ablehnen können sie ja nicht.
Freu dich über das Geld- mitnehmen auf jedenfall!
Viel Glück Daniela

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Re: Mutterschaftsgeld trotz Erziehungsurlaub? Nee, ne?

Antwort von ..marion.. am 12.10.2007, 10:40 Uhr

Danke euch!
ich habe bis 6 Wochen vor Geburt des ersten Kindes gearbeitet, danach habe ich volle 3 jahre Erziehungsurlaub genommen. ich bin gesetzl. versichert. ( nicht über Mann). Ich beziehe seit diesem "urlaub" Alg2, da mein Partner Student ist.
Aber gekündigt bin ich nicht, d.h. die Stelle habe ich noch. Also meint ihr, ich solle die Bescheinigung einfach der KK schicken?

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Ja!!!!!

Antwort von sissi77, 33. SSW am 12.10.2007, 12:47 Uhr

wenn du in Erziehungsurlaub bist, bist du noch angestellt, d. h. du bekommst definitiv den Anteil von der KK, sprich 13,-€ am Tag!
Ist bei mir auch der Fall, ich hab die KK angerufen und die haben gesagt, selbstverständlich würden die zahlen. Nur der Anteil vom Arbeitgeber fällt halt weg!
LG Sylvia
die sich darüber sehr gefreut hat!

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Antwort von ..marion.. am 12.10.2007, 18:55 Uhr

Das ist ja mal eine schöne Nachricht.
Aber wird das geld nicht dann von der ALG2 Leistung wieder abgezogen?
Leider ist ja jetzt Wochenende, meine KK kann ich erst am Montag anrufen.

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