Geschrieben von KuMa, 36. SSW am 24.08.2005, 21:56 Uhr |
Mutterschaftsgeld bei Beamten?
Ich hab da mal eine Frage an die verbeamteten unter euch.
Ich bin zur Zeit im Referendariat in der Schule und damit verbeamtet auf Zeit. Allerdings bin ich noch bei einer gesetzlichen Krankenkasse versichert und nicht privat.
Jetzt hab ich mal wegen dem Mutterschaftsgeld bei der KK angerufen und die eine Dame meinte, ich müßte das Geld beantragen, eine andere meinte, ich würde von ihnen nichts kriegen und sollte bei der Beihilfe fragen. Da ich aber gesetzlich und nicht privat versichert bin, weiß ich garnicht, ob ich überhaupt Beihilfe berechtigt bin. Kriegen nicht nur privat versicherte Beihilfe? Oder allgemein Beamte??
Die Frage ist halt, ob ich jetzt überhaupt irgendwo Geld her kriege und wenn ja, von wem denn????
Kann mir da vielleicht jemand weiter helfen?
Liebe Grüße,
Antje
Re: Mutterschaftsgeld bei Beamten?
Antwort von timber, 21. SSW am 24.08.2005, 22:04 Uhr
Hallo Antje,
leider kann ich dir nicht viel helfen. Ich bin auch Beamtin, allerdings bin ich privat versichert. Somit bin ich natürlich beihilfeberechtigt.
Zahlst du deine gesetzliche Versicherung alleine oder bekommst du von der Bezirksregierung o.Ä. einen Zuschuss?
Normal tritt die Beihilfe in Erscheinung, wenn du privat versichert bist.
Hast du denn bisher deine Arztbesuche erst aus deiner Tasche bezahlen müssen und dann die Rechnung bei der Beihilfe eingereicht? Wahrscheinlich doch nicht. Du hast bestimmt eine Versciherungskarte, die dann beim Arzt vorlegst, oder?
So weit ich weiß, müsstest du dann das Geld bei deiner Versicherung beantragen. Ruf einfach noch einmal an. Zusätzlich frag deine Kollegen nach der Telefonnummer der Beihilfe und farg dort auch noch einmal nach.
Viel Erfolg!
LG Anja
Re: Mutterschaftsgeld bei Beamten?
Antwort von Mazzy am 24.08.2005, 22:42 Uhr
Hallo,
bin in der gleichen Situation wie Du, d.h. gesetzlich versichert aber vorübergehend verbeamtet (ebenfalls Ref...) Es läuft dann so:
1. Die Krankenkasse berechnet in etwa 110 Euro (das ist der Betrag der dem Mindestlohn von ca.800 Euro zugrundegelegt wird - ob du noch weniger verdienst in der Elternzeit zählt leider nicht :-( ). Das macht sie jeden Monat.
2. Der Senat (dein Arbeitgeber) zahlt grandiose 31 Euro Beihilfe (für gesetzlich versicherte festgelegt)
3. macht summa sumarum ca. 80 Euro im Monat für Krankenversicherung
Ist nicht sehr erfreulich, aber na ja
Hoffe das hilft Dir
Übrigens zahlt die KK auch nicht das Mutterschaftsgeld - das tut auch der Senat...
Kindergeld übrigens auch beim Senat anfordern (Personalstelle) - hab ich auch erst heute rausgefunden hihi
Alles Gute für den Rest der Schwangerschaft
Maria
Re: Mutterschaftsgeld bei Beamten?
Antwort von CarrieCat, 17. SSW am 25.08.2005, 7:21 Uhr
Guten Morgen,
ich bin auch Beamtin, aber privat versichert. Und in NRW ists jedenfalls so, dass Beamte gar kein Mutterschaftsgeld kriegen, sondern schlicht und einfach ihr Gehalt weiter, nix von der Beihilfe.
Noch ein Wort zur Beihilfe. Normalerweise dürften ja keine Kosten für Dich anfallen, wenn Du mit Karte gehst. Aber meines Wissens kannst Du so Sachen wie Heilpraktiker oder Zahnersatz anteilig von der Beihilfe erstattet bekommen. Möglicherweise ist das aber auch von Bundesland zu Bundesland verschieden, also ohne Gewähr.
LG,
Anja
@mazzy
Antwort von KuMa, 36. SSW am 25.08.2005, 9:02 Uhr
In welchem Bundesland wohnst Du denn? Ich hab vom "Senat" noch nie was gehört?
Liebe Grüße,
Antje
@Carrie Cat
Antwort von KuMa, 36. SSW am 25.08.2005, 9:05 Uhr
Ich komme auch aus NRW, von daher dürfte ich auch nichts bekommen...:-(
Na ja, immerhin läuft so lange noch das Gehalt weiter! ;-)
Allerdings kann man mal wieder sehen, dass die Berater am Telefon auch oft keine Ahnung haben! Die sollten doch dann eigentlich wissen, dass Beamte kein Geld im Mutterschutz bekommen. Dann hätte ich mich auch nicht so verrückt gemacht um noch schnell was zu beantragen, was ich eh nicht kriege...
Liebe Grüße,
Antje
Re: @Carrie Cat
Antwort von sumse, 23. SSW am 25.08.2005, 9:15 Uhr
Ich war "damals" während des Referendariats (in RLP) auch gesetzlich versichert in Kombination mit dem Status Beamtin auf Zeit. Natürlich bist du nicht beihilfeberechtigt, da du mit dem Eintritt in die gesetzliche KK auf den Anspruch verzichtest. Du bist freiwillig 100% Kassenpatientin (aus welchen Gründen hast du das eigentlich so gemacht?)
Mein erstes Kind bekam ich auch als "Kassenpatientin", allerdings war ich zu der Zeit Lehrerin im Angestelltenverhältnis. Ich habe Mutterschaftsgeld bekommen und denke, auch du müsstest welches bekommen.
Ich würde mich schleunigst nochmal genauer erkundigen, sowohl bei deiner KK als auch bei deiner Zahlstelle (die Schulbehörde hat nix damit zu tun).
Ich habe die Erfahrung geacht, dass man sich um ALLES kümmern muss als Beamter (bin mittlerweile Beamtin auf Lebenszeit), sonst wird da äußerst gerne mal was verschlunzt (passiert mir nie wieder!) und hinterher heißt es, du kannst den Anspruch rückwirkend nicht mehr geltend machen.
Also zusammenfassend: Meiner Meinung nach müsstest du das Mutterschaftsgeld bekommen, da es von der KK gezahlt wird (da du ja nicht beihilfeberechtigt bist, sondern freiwillig darauf verzichtest) und du über 100% dort versichert bist.
LG sumse
Hm...
Antwort von CarrieCat, 17. SSW am 25.08.2005, 10:47 Uhr
Hallo,
ich nochmal. Ich versteh einfach nicht, was ihr da immer mit der Beihilfe habt. Die hat doch gar nix mit dem Mutterschaftsgeld zu tun. Das ist die Sache der Personalstelle bzw. des Besoldungsamts, jedenfalls bei uns in NRW.
Bei Angestellten ist es in der Tat so, dass das Gehalt zu Beginn des Muschu eingestellt wird, und dann Mutterschaftsgeld gezahlt wird. Bei Beamten wird das Gehalt weitergezahlt, egal wie der Versicherungsstatus ist!
Und natürlich muss man sich um Alles selber kümmern, wieso sollte man auch die Infos nachgetragen bekommen? Schließlich hat jeder Mensch einen Mund zum Fragen und Augen zum Lesen :-)
LG,
Anja
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