Geschrieben von Bettina32, 32. SSW am 21.06.2006, 11:26 Uhr |
Mitteilung an KK / Mutterschaftsgeld?
Hallo zusammen,
muss man der Krankenkasse eigentlich eine Bescheinigung bzgl. ET schicken? Steht mir evtl. Mutterschaftsgeld zu? Meine Elternzeit endet am 03.07.06. Der Mutterschutz beginnt am 07.07.06. Die Tage werden vom AG mit Resturlaub verrechnet.
Kennt sich hier jemand aus? Danke für eure Hilfe.
Sonnige Grüße
Bettina
Re: Mitteilung an KK / Mutterschaftsgeld?
Antwort von mama5, 31. SSW am 21.06.2006, 13:17 Uhr
Hallo,Du bist also noch bei Deinem Arbeitgeber beschäftigt und reichst auch Erziehungszeit ein?! Wenn das so ist,bekommst Du von Deiner Krankenkasse Mutterschaftsgeld.Ab der 33.SSW darf Dir Dein Gyn. die Bescheinigung für die KK geben. Den Zettel füllst Du aus und bringst Ihn zu Deiner KK. Die erledigen alles weitere und überweisen Dir dann das Mutterschaftsgeld. Schöne Kugelzeit noch.
Re: Mitteilung an KK / Mutterschaftsgeld?
Antwort von Methos, 36. SSW am 21.06.2006, 13:23 Uhr
Auskennen wäre ein großes Wort, aber Du bekommst 6-7 Wochen vor em errechneten Entbindungstermin eine Bescheinigung vom F-Arzt, füllst die Rückseite aus und gibst es schnellstmöglichst (damit das Geld auch bald kommt) bei der KK ab, evtl. vorher noch mal Kontakt mit KK, manche (Barmer) haben noch andere Formulare.
So ist es bei mir, auch Erziehungsurlaub und wieder schwanger....
Viele Grüße
MArion
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