Geschrieben von Fischstäbchen, 29. SSW am 04.03.2014, 14:02 Uhr |
Melden bei KK wegen Mutterschutz/Mutterschaftsgeld bzw. bescheinigung
Hallo,
ich habe zwar schon 1 Kind, aber ich weiß garnicht mehr wie das war.
Muss ich meiner KK eine Bescheinigung über den voraussichtlichen ET zuschicken oder macht das der AG und wann muss ich das machen? Muss ich sonst noch was klären mit denen vorher?
Wer kann mir helfen???
Danke!
Re: Melden bei KK wegen Mutterschutz/Mutterschaftsgeld bzw. bescheinigung
Antwort von HSVMarie am 04.03.2014, 14:21 Uhr
Man bekommt (6 Wochen vor ET glaube ich) eine Bescheinigung vom FA. Die musst du dann ausfüllen und an die KK schicken.
Re: Melden bei KK wegen Mutterschutz/Mutterschaftsgeld bzw. bescheinigung
Antwort von Mondlicht, 34. SSW am 04.03.2014, 14:40 Uhr
Genau so ist es!
Habe meine gestern auch beim FA bekommen.
Re: Melden bei KK wegen Mutterschutz/Mutterschaftsgeld bzw. bescheinigung
Antwort von Lauras Lolli, 20. SSW am 04.03.2014, 14:57 Uhr
Bekommst die bescheinigung in der 34+0ssw dann zu Kk und meine kk hat alles mit dem Ag geregelt.
Re: Melden bei KK wegen Mutterschutz/Mutterschaftsgeld bzw. bescheinigung
Antwort von Schnullerbacke1987, 23. SSW am 04.03.2014, 19:46 Uhr
Ich hab die Bescheinigung schon vor 3 Wochen bekommen. Das ist wohl irgendwie neu, dass es egal ist wann die ausgestellt wird.
liebe Grüße
Danke!
Antwort von Fischstäbchen, 30. SSW am 05.03.2014, 9:09 Uhr
Das wusste ich z.B. nicht, weil meine Tochter schon bei 33+3 kam... Ich habe damals nur die Frühgeburtlichkeitsbescheinigung hingeschickt.
LG
Re: Melden bei KK wegen Mutterschutz/Mutterschaftsgeld bzw. bescheinigung
Antwort von Nachtwölfin, 33. SSW am 05.03.2014, 11:57 Uhr
Bei meinem FA in der Praxis haben sie mir gesagt, dass man die Bescheinigung nicht zu früh ausstellen sollte, da wären die Kassen ganz streng. Frühestens 33+0.
Dann schickst du sie einfach so wie sie ist an die Krankenkasse. Soweit ich mich erinnern kann, regeln die das dann mit deinem AG, aber da muss ich auch nochmal nachfragen.