Geschrieben von sophiital am 31.03.2017, 11:15 Uhr |
Kündigung unwirksam?
Hallo, ich habe am 1.3 meine Kündigung erhalten. Laut Frauenarzt befinde ich mich nun in der 6ssw. Ich habe gestern die Bestätigung bekommen.
Im Internet steht dass man selbst, wenn die zweiwöchige Frist der Mitteilung einer SS verstreicht, die Kündigung zu Gunsten der werdenden Mutter unwirksam wird,wenn sie noch nichts von der Schwangerschaft wusste und dem AG nach Bestätigung eines FA mitteilt. Ich habe das jetzt bei der Personalabteilung eingereicht..Allerdings haben die mich noch nicht zurück gerufen.
Dann habe ich von einer Rechnung gelesen, und zwar ET minus 280 Tage. Bei mir käme dann der 25.2.17 heraus, ich habe aber erst später die Kündigung erhalten und seit dem 25. besteht meine SS.
Ich hoffe ich könnt es einigermaßen mit meinen Worten verstehen.
Hatte jemand mal so eine ähnliche Situation?
Wie kennt ihr euch aus? Bin ich im Recht?
LG!
Re: Kündigung unwirksam?
Antwort von Naddelinchen am 31.03.2017, 12:24 Uhr
Um eine Kündigung anzufechten musst du als allererstes sowieso zum Arbeitsgericht ind Kündigungsschutzklage einreichen. Die sagen dir dann dort vor Ort wie du weiter zu verfahren hast. Reichst du diese Klage nicht ein, ist die Kündigung wirksam.
Re: Kündigung unwirksam?
Antwort von Christine70 am 31.03.2017, 13:05 Uhr
Da wirst du wohl Pech haben. Wenn du am 25.2. schwanger wurdest, konntest du das ja am 1.3. noch gar nicht wissen.
Dies hier ist von 2017:
§ 7 des Kündigungsschutzgesetzes bestimmt, dass auch eine unwirksame Kündigung wirksam wird, wenn der Arbeitnehmer nicht rechtzeitig (3 Wochen ab Zugang) eine Kündigungsschutzklage beim Arbeitsgericht einreicht.
Und die 3 Wochen sind vorbei.
Weißt du eigentlich WANN nun die Kündigung kam?
Antwort von Christine70 am 31.03.2017, 13:10 Uhr
http://www.rund-ums-baby.de/schwanger-wernoch/Alg1-und-Schwangerschaft_864782.htmhttp://www.rund-ums-baby.de/schwanger-wernoch/Alg1-und-Schwangerschaft_864782.htm
Hier schreibst du, sie kam vor zwei Wochen. Jetzt auf einmal schon am 1.3.
Re: Kündigung unwirksam?
Antwort von Maiglück2015 am 31.03.2017, 13:30 Uhr
Verstehe ich nicht so ganz. Am 28.3. schreibst du, du hast sie vor 2 Wochen erhalten. Jetzt schreibst du, dass du am 1.3. gekündigt wurdest. Wann denn nun? Wie auch immer, die zweiwöchige Frist, der Kündigung zu widersprechen und deine SS anzuzeigen, ist so oder so verstrichen. Ich würde sonst nochmal hier bei Frau Bader nachfragen. Sie kennt sich damit aus.
Re: Kündigung unwirksam?
Antwort von QueenMum am 31.03.2017, 13:42 Uhr
Die Kündigung ist unwirksam du musst ja davon wissen um überhaupt Bescheid sagen zu können du musst es allerdings nach Bekanntgabe direkt mitteilen !
http://abc-recht.de/ratgeber/arbeit/falle/schwangere_kuendigung.php
Sie ist wirksam
Antwort von Christine70 am 31.03.2017, 14:24 Uhr
Wenn sie am 25.2. schwanger wurde und am 1.3. kam die Kündigung, dann konnte sie das am 1.3. noch nicht wissen,das war 4 Tage nach der Befruchtung !
Außerdem sind die drei Wochen Widerspruchsfrist auch schon vorbei.
Dumm gelaufen, ist aber so.
Re: Kündigung unwirksam?
Antwort von QueenMum am 31.03.2017, 14:57 Uhr
ich würde mir ja erstmal den link durchlesen Sie ist nicht wirksam ! Schwanger ist man ab dem Zeitpunkt der Befruchtung also sprich dem Eisprung wonach sollte es denn bitte sonst gerechnet werden ?!
Für dich auch nochmal
Antwort von Christine70 am 31.03.2017, 15:21 Uhr
§ 7 des Kündigungsschutzgesetzes bestimmt, dass auch eine unwirksame Kündigung wirksam wird, wenn der Arbeitnehmer nicht rechtzeitig (3 Wochen ab Zugang) eine Kündigungsschutzklage beim Arbeitsgericht einreicht.
Und die 3 Wochen sind vorbei.
Und lerne du erstmal lesen ;)
Antwort von Christine70 am 31.03.2017, 15:24 Uhr
Wichtiger Hinweis:
Das abc-Recht-Portal wird derzeit in Gänze überarbeitet. Auch die Inhalte dieser Seite, wie die aller Folgeseiten, sollen in Kürze aktualisiert werden. Die hier angebotenen Informationen entsprechen möglicherweise nicht mehr dem aktuellen Stand von Gesetzgebung und Rechtsprechung. Wir bitten, dies zu berück-
sichtigen und insofern auch um Ihr Verständnis.Wichtiger Hinweis:
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sichtigen und insofern auch um Ihr Verständnis.
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Mein Link ist von 2017, also Aktuell
Re: Für dich auch nochmal
Antwort von QueenMum am 31.03.2017, 15:25 Uhr
les doch mal den Link duch der Kündigungschutz ist hier ausser acht es gilt das Mutterschutzgesetz und das steht über diesem man muss weder Klage noch sonstiges erheben sondern einfach ab bekanntwerden der Schwangerschaft dem AG Bescheid sagen und die Kündigung wird dadurch unwirksam !
Re: Und lerne du erstmal lesen ;)
Antwort von QueenMum am 31.03.2017, 15:35 Uhr
gut dann hier nochmal von einem Anwalt und dies ist aktuell und bestätigt
http://trabhardt-arbeitsrecht.de/kuendigung-schwangerschaft/
Schönen Tag noch !
Re: Kündigung unwirksam?
Antwort von amissa am 31.03.2017, 17:40 Uhr
Ich zitiere mal aus dem über mir genannten Link:
"Wenn Sie es versäumt haben, Ihren Arbeitgeber innerhalb der zwei Wochen-Frist zu informieren, führt dies nicht zwangsläufig zum Verlust des besonderen Kündigungsschutzes in der Schwangerschaft. Eine Mandantin von mir hatte eine Kündigung vom Arbeitgeber erhalten und hatte sich zunächst nicht gegen die Kündigung gewährt. Erst nach 3 Wochen erfuhr sie selbst, dass Sie schwanger ist, und zwar auch schon zum Zeitpunkt der Kündigung schwanger war.
Bei eigener Unkenntnis von der Schwangerschaft müssen Sie die Miiteilung an Ihren Arbeitgeber von der Schwangerschaft unverzüglich nachholen. Dann besteht für Sie gleichwohl der besondere Kündigungsschutz bei Schwangerschaft.
(...)
Wenn Ihr Arbeitgeber keine Kenntnis von Ihrer Schwangerschaft hatte und Sie ihn erst nach Zugang der Kündigung darüber informieren, müssen Sie zwingend zusätzlich auch eine Kündigungsschutzklage vor dem Arbeitsgericht erheben. Die Kündigungsschutzklage müssen Sie innerhalb von drei Wochen nach Zugang der schriftlichen Kündigung einreichen. Durch die nachträgliche Mitteilung der Schwangerschaft an den Arbeitgeber wird die Klagefrist nicht gehemmt. Versäumen Sie die Frist, gilt die Kündigung von Anfang an als rechtswirksam.
(...)
Nun kann es vorkommen, dass Sie erst kurz vor Ablauf der dreiwöchigen Klagefrist oder noch später von Ihrer Schwangerschaft Kenntnis erhalten. Selbst dann ist das Kind noch nicht in den Brunnen gefallen. Sie können dann immer noch die Kündigungsschutzklage erheben. Gleichzeitig müssen Sie einen Antrag auf nachträgliche Zulassung der Klage beim Arbeitsgericht stellen (§ 5 KSchG). Dem Antrag ist ein ärztliches Attest über die Schwangerschaft zur Glaubhaftmachung beizufügen. Der Antag auf nachträgliche Zulassung muss innerhalb von zwei Wochen nach Kenntnis der Schwangerschaft eingereicht werden."
Kurz gesagt: Arbeitgeber informieren und zum Anwalt marschieren (es sei denn du kennst dich mit Gerichten aus), der weiß wie er was mit dem Gericht zu regeln hat. Und dann kann dein AG die Kündigung in die Tonne kloppen.
Re: Kündigung unwirksam?
Antwort von sophiital am 01.04.2017, 16:10 Uhr
Also, ja in dem anderen Beitrag habe ich das auch falsch erläutert! Es war definitiv der 1. 3 .
Ich habe in der Personalabteilung nachgefragt, aber auf diesen Stress habe ich keine Lust, und wo ich war möchte ich schwanger nicht mehr zurück.
Ich habe Möglichkeiten wo neu anzufangen, bis zur 12. Woche würde ich eh warten.
LG
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