Geschrieben von Ylenia, 15. SSW am 30.08.2005, 13:21 Uhr |
Krankenversicherung in Elternzeit
Hallo,
ich möchte nach der Geburt ca. 1/2 jahr zu Hause bleiben und dann wieder Teilzeit anfangen zu arbeiten. Vielleicht könnt ihr mir helfen bei der Frage wie ich in dieser Zeit krankenversichert bin. Ich bin nicht verheiratet und zurzeit Vollzeit berufstätig, mein Freund selbstständig und privat versichert. Muss ich monatliche Beiträge leisten, bin ich in der Elternzeit automatisch weiter versichert? Ich habe keine Ahnung. WEr weiß Rat? Dank und Gruß Ylenia
Re: Krankenversicherung in Elternzeit
Antwort von Jana1979, 12. SSW am 30.08.2005, 13:29 Uhr
Hallo Ylena,
wenn Du in der Elternzeit bist, bist Du kostenlos bei Deiner Krankenkasse versichert!
Liebe Grüße
Jana
Re: Krankenversicherung in Elternzeit
Antwort von MamavonJosie, 5. SSW am 30.08.2005, 13:30 Uhr
Hi,
soweit ich weiß, muß man in der gesetzlichen Krankenkasse die Elternzeit anmelden und ist dann für diese Zeit kostenlos (das Kind auch) versichert. Bei privaten Krankenkassen muß man meißt weiterzahlen, entweder Voll- oder einen Teilbetrag. Da kenne ich nur eine Mutti, die da auch nichts zahlen muß.
Liebe Grüße und alles Gute für Deine weitere Schwangerschaft wünscht Dir
Annett
@mama von josie: NICHT GANZ RICHTIG! HATTE DEN GLEICHEN FALL
Antwort von pittiplatsch80, nix mehr seit 250705 am 30.08.2005, 13:59 Uhr
du bist ja gesetzlich krankenversichert u. weiterhin im arbeitsverhältnis,also bist du kostenfrei in deine kv weiterversichert!!
euer kind kann nur kostenfrei bei dir mitversichert werden,wenn dein mann unter einer bestimmten einkommensgrenze liegt,sonst muss es privat versichert werden,kostet glaub ich so ab eur80 -100 pro monat!!
grenze liegt bei 46800 pro jahr! steuerbescheid mit beifügen bei einreichung des fragebogens auf familienversicherung!! haben wir gerade alles hinter uns!! anouk ist noch kostenfrei bei mir mitverischert*freu*
ansonsten kannst du das kind zu einem beitrag von ca. eur 120 pro monat in der gkv lassen,auch wenn ihr über der einkomensgrenze liegt,wenn ihr z.bsp. glaubt,dass ihr im nächsten jahr wieder drunter kommt,denn da ists ja wieder kostenfrei!! laufende einkommensnachweise werden logischerweise von der gkv verlangt,würde ich aber selber hinschicken bei änderung des einkommens,da ihr sonst eh nachzahlen müsst!!!
lg pitti
Re: Krankenversicherung in Elternzeit
Antwort von LenasMama am 30.08.2005, 14:02 Uhr
Hallo!
Du bist beitragsfrei die ganze Zeit in der du nicht arbeitest weiter versichert und wenn du Teilzeit in Elternzeit arbeitest, zahlst du wieder deine ganz normalen Prozente.
Wo dein Kind versichert wird, hängt vom Einkommen des Vaters ab. Genaue Infos gibt auch die KK.
LG
Claudia
Re: kleine Korrektur: Krankenversicherung in Elternzeit
Antwort von Liese68, 28. SSW am 30.08.2005, 15:04 Uhr
Hallo,
falls du jedoch FREIWILLIG gesetzlich versichert bist, musst du den Mindestbeitrag zahlen, den solltest du dann bei deiner Krankenkasse erfragen. Ansonsten stimmt es, dass du nix zahlen musst, wenn du gesetzlich pflichtversichert bist.
Liebe Grüße
Liese
Re: Krankenversicherung in Elternzeit / nicht verheiratet
Antwort von Line1981, 31. SSW am 30.08.2005, 15:19 Uhr
Hallo Ylenia,
bei mir/uns liegt genau der gleich Fall vor! Da wir ja NICHT verheiratet sind, ist es meines wissens so, dass wir und unser Kind beitragsfrei bei der GKV versichert sind.
Einkommen des privat versicherten Freundes spielt (meines wissens) keine Rolle, da ja nicht verheiratet.
Viele Grüße
Bianca
SORRY;HATTE GEDACHT DU WÄRST VERHEIRATET! VERGISS ES... lg
Antwort von pittiplatsch80, nix mehr seit 250705 am 30.08.2005, 16:54 Uhr
ot
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