Geschrieben von marmite, 20. SSW am 16.03.2008, 20:06 Uhr |
Kennt sich jemand mit dem MuSchG aus???
Hallo Mädels!
Da mein AG das Mutterschutzgesetzt in vielen Punkten ignoriert (hatte dazu schon geschrieben, z. B. Nachtarbeit), würde mich mal zum folgenden Auszug interessieren, wie es auszulegen ist.
§ 4 Weitere Beschäftigungsverbote
(...)
(2) Werdende Mütter dürfen insbesondere nicht beschäftigt werden
(...)
2.nach Ablauf des fünften Monats der Schwangerschaft mit Arbeiten, bei denen sie ständig stehen müssen, soweit diese Beschäftigung täglich vier Stunden überschreitet,
(...)
Heißt das jetzt, man darf nicht vier Stunden am Stück stehen oder während der gesamten Arbeitszeit von 8 Stunden mit Unterbrechung nicht mehr als 4 Stunden stehen?
Danke für Eure Hilfe!
Lg marmite
- Kennt sich jemand mit dem MuSchG aus??? - marmite, 20. SSW 16.03.08, 20:06
- Re: Kennt sich jemand mit dem MuSchG aus??? - Mutterschoof 16.03.08, 20:10
- Re: Kennt sich jemand mit dem MuSchG aus??? - Alex I., 32. SSW 16.03.08, 21:22
- Re: Kennt sich jemand mit dem MuSchG aus??? - skorwi78sk, 33. SSW 16.03.08, 23:04
Jmd erfahrung mit Kinderzimmer-online.de bzw jettino.de?
Bräuchte bitte mal euren Rat
Mein Mann!!! Schrei!!!!
Hilfe,was ist nur los mit mir?? Habt ihr Rat??
@silke-julia, achtung lang
Wer hatte das auch und war dennocch schwanger?
Geschmacksprobleme
Wie sag ich meinen Eltern das ich schwanger bin??????
@Gabi37