Schwanger - wer noch?

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Geschrieben von marmite, 20. SSW am 16.03.2008, 20:06 Uhr

Kennt sich jemand mit dem MuSchG aus???

Hallo Mädels!

Da mein AG das Mutterschutzgesetzt in vielen Punkten ignoriert (hatte dazu schon geschrieben, z. B. Nachtarbeit), würde mich mal zum folgenden Auszug interessieren, wie es auszulegen ist.

§ 4 Weitere Beschäftigungsverbote

(...)
(2) Werdende Mütter dürfen insbesondere nicht beschäftigt werden
(...)
2.nach Ablauf des fünften Monats der Schwangerschaft mit Arbeiten, bei denen sie ständig stehen müssen, soweit diese Beschäftigung täglich vier Stunden überschreitet,
(...)

Heißt das jetzt, man darf nicht vier Stunden am Stück stehen oder während der gesamten Arbeitszeit von 8 Stunden mit Unterbrechung nicht mehr als 4 Stunden stehen?

Danke für Eure Hilfe!

Lg marmite

 
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