Geschrieben von jess01 am 05.12.2006, 20:59 Uhr |
KRANKENKASSE
Hallo,
moechte mal nach eurer Meinung fragen.Ich habe zu anfang Januar die Krankenkasse gewechselt und jetzt habe ich im Internet mal nachgelesen.Da ich eine Beleghebamme habe,die schreiben dort.:
"Entscheiden Sie sich für eine Hausgeburt, zahlt die IKK für die Betreuung und Geburtshilfe durch eine Hebamme."
Wie kann ich das verstehen,Zahlen die dann auch die Rufbereitschaft.Was meint ihr???
lg Jess01
Re: KRANKENKASSE
Antwort von jessika, 32. SSW am 05.12.2006, 21:14 Uhr
Ich glaub schon. Jede gesetzliche Krankenkasse ist verpflichtet ne Hausgeburt zu zahlen, so weit ich informiert bin, und wie hatten das grad in der Berufsschule.
Also Bereitschaft zählt auch.
LG JEssy
Re: KRANKENKASSE
Antwort von Bianca1975 am 05.12.2006, 21:34 Uhr
Hallo,
nein, die Rufbereitschaft mußt du selber zahlen. Das ist keine Kassenleistung.
Re: KRANKENKASSE
Antwort von mbongo, 32. SSW am 05.12.2006, 22:31 Uhr
Stimmt leider. Die Höhe ist von Region zu Region unterschiedlich. Im Kölner Raum mussten wir vor 3 Jahren 250€ bezahlen. An unserem jetzigen Wohnort sind es glaube ich "nur" um die 200€.
Die KK zahlt KEINE Rufbereitschaft...
Antwort von Andrea25, 30. SSW am 06.12.2006, 13:53 Uhr
bin selbst mitarbeiter einer solchen und weiß es, dass ist eine private sache zwischen dir und deiner hebamme, das macht nämlich auch nicht jede. die kk können nur das zahlen was in den hebammenverordnungsrichtlinine vertragsmäßig ausgehandelt wurde, dazu gehört definitiv keine rufbereitschaftspauschale! und meine meinung dazu ist, dass es eine unverschämtheit der hebammen ist!!! mein mann ist bei der feuerwehr und bekommt der was für seine stetige alarmbereitschaft????das ist deren job den die sich ausgesucht haben!
Re: KRANKENKASSE
Antwort von BabyNr4 am 06.12.2006, 14:04 Uhr
Hallo,
bei mir war es so das die Rufbereitschaft nicht für die Hebamme galt,sondern für den Arzt der wenn es nötig ist dazu gekommen wäre und das war es mir Wert wir haben dafür auch 200€ gezahlt und ich würd es immer wieder so machen.
Ich hätte auch darauf verzichten können,doch ich dachte mir falls etwas sein sollte was nur ein Arzt versorgen kann dann zahl ich auch dafür.
Liebe Grüße
Naddel mit Rasselbande
@ andrea
Antwort von PünktchenimBauch, 25. SSW am 06.12.2006, 14:24 Uhr
hi andrea
ja auch dein mann bekommt geld dafür, dass er in rufbereitschaft ist...
zwar nicht einzeln ausgewiesen aber mit dem gehalt abgegolten... und in bayern ist es zumindest so, dass die feuerwehrler 3 tage/nächte arbeien (rufbereit sind) und dann 3-4 tage frei haben...
und verdienen sehr gut...
ich find die rufbereitschaft korrekt, da sich die damen ja in der zeit auch nix planen können...
grüsse
marlen
versuch's einfach
Antwort von huehnchen69 am 06.12.2006, 15:05 Uhr
ich habe schon gelegentlich mal gehoert, dass eine KK die Rufbereitschaft uebernommen hat. Ist zwar selten, aber Du kannst ja nachfragen (je nachdem wieviel Zeit Du hast, ruhig auch hartnaeckig).
Mehr als ablehnen koennen sie ja nicht.
Viel Glueck,
Sabine
Re: Die KK zahlt KEINE Rufbereitschaft...
Antwort von huehnchen69 am 06.12.2006, 15:10 Uhr
Hallo Andrea,
Dann plaediere ich eindeutig dafuer, dass die Bereitschaftspauschale in die Hebammenverordnung aufgenommen wird.
Und was fuer mich persoenlich ein Unding ist, ist, dass jeder WKS von der KK bezahlt wird (denn irgendein "offizieller" Grund findet sich immer), aber man fuer die schoene guenstige Hausgeburt auch noch selber die Bereitschaftspauschale berappen muss.
Beste Gruesse,
Sabine
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