Geschrieben von guinan, 25. SSW am 11.05.2010, 16:03 Uhr |
Ich hab mal eine Verständnissfrage zum BV
Ich bin aus Österreich.
Hier gibt es den vorzeitigen Mutterschutz aus gesundheitlichen Gründen. Dafür benötigt man ein Attest vom FA und der Amtsarzt gibt dann das OK (oder nicht). Ein vorzeitiger Mutterschutz gilt für die gesamte Restzeit der Schwangerschaft und man darf überhaupt nicht arbeiten! Das Geld bekommt man dann direkt von der KK ausbezahlt.
ODER
Das Arbeitsinspektorat sagt, das die Arbeit für die Schwangere und das Ungeboren zu gefährlich ist (z.B. wegen Chemikalien, o.ä.). Dann muss einem der AG eine andere Arbeit im Betrieb geben, oder nach Hause schicken. Der AG muss die weiteren Kosten (Gehalt) tragen. Ob der AG diese dann irgendwo anders wieder zurückbekommen kann, weiß ich nicht.
Wenn ich das richtig verstanden habe, ist das bei Eurem BV so, dass der FA dieses ausspricht. Es muss nicht vollständig sein (nur mehr wenige Stunden arbeiten) oder kann auch begrenzt sein (für ein paar Wochen). Der AG zahlt das Gehalt weiter, bekommt es aber von der KK zurück.
Hab ich das soweit richtig verstanden?
Wer schickt eine Schwangere nach hause, wenn der Job zu gefährlich ist? Wer zahlt da das Gehalt?
LG
Bettina
- Ich hab mal eine Verständnissfrage zum BV - guinan, 25. SSW 11.05.10, 16:03
- Re: Ich hab mal eine Verständnissfrage zum BV - irka09, 15. SSW 11.05.10, 16:10
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