Schwanger - wer noch?

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Geschrieben von engelchen_lpz am 09.06.2010, 9:05 Uhr

Hinweis zum Sparpaket und Elterngeld

Hab grad bei uns mit der Firma telefoniert... Das Sparpaket ist eine Gesetzesvorlage und muss noch durch den Bundesrat ... der wird wahrscheinlich der 65% Regelung zustimmen, und die 300 euro Mindestbetrag bei Hartz IV wird wohl als Sozialleistung umgemodelt und dann vom SOzialamt gezahlt. Hintergrund: Elterngeld ist eine Entgeltersatzleistung, Hartz IV hat kein ausfallendes EInkommen, daher könnte es so kommen das die 300 Euro dann vom Sozialamt gezahlt werden müssen und nur die Einkommensersatzleistung bei Erwerbstätigen von den zuständigen Elterngeldstellen.

Komplett streichen dürfen und können sie das Elterngeld für Hartz IV Empfänger nicht.

also von dem her, keine Sorge, es wird alles weitergehen!

 
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