Geschrieben von Birgit73, 11. SSW am 22.01.2008, 20:20 Uhr |
Heute FA-Termin - gekomme Beschäftigungsverbot
Hallo,
hatte heute Fa-Termin, Krümel ist 3,5 cm groß und hat sich fleißig bewegt. Habe ein schönes Ultraschallfoto vom Gesicht bekommen (schwärm).
Bekomme jetzt ein individuelles Beschäftigungsverbot wegen Mobbing am Arbeitsplatz, bin jetzt erst mal noch 2 Wochen krank geschrieben. Bisher habe ich die angedrohte fristlose Kündigung vom Arbeitgeber noch nicht bekommen. Anwalt meinte, erst mal abwarten! Mal sehen!
Grüße Birgit
Re: du kannst nicht gekündigt werden !!!
Antwort von Hotsprings, ET +3. SSW am 23.01.2008, 10:09 Uhr
Dein Arbeitgeber kann dir drohen wie er will, du bist schwanger und kannst nicht gekündigt werden!!!
Setz den Arbeitgeber unverzüglich in Kenntnis, dass du schwanger bist, das geht zwar wohl auch noch wenn du die Kündigung bereits erhalten hast.
Und hol dir auf jeden Fall das Beschäftigungsverbot. Damit kannst du ihn so richtig in die Pfanne hauen.
Re: du kannst nicht gekündigt werden !!!
Antwort von CoLuMa, 12. SSW am 23.01.2008, 11:24 Uhr
Es gibt leider bestimmte Verträge, da kann man trotzdem gekündigt werden oder wenn der vertrag während der SS auslauft, muss er ja auch nicht verlänger werden.
Ausserdem hat man einen Chef mit dem Beschäftigungsverbot keins rein, sonder im Gegenteil: ihm werden sämtliche Kosten erspart! Das Gehalt läuft dann über die Kasse!
Re: du kannst nicht gekündigt werden !!!
Antwort von Birgit73, 11. SSW am 23.01.2008, 11:38 Uhr
Hallo,
leider kann ich doch fristlos gekündigt werden. Ist zwar laut Mutterschutzgesetz nicht erlaubt. Laut meinem Anwalt müssen wir dann Klage beim Arbeitsgericht einreichen. Dann wird ein Verhandlungstermin festgelegt, kann aber dauern... evtl. ist das Kind dann schon da.
Die Kosten für Anwalt muß ich dann erst mal selber zahlen und werde dann auch kein Gehalt mehr bekommen.
Allerdings werde ich mit ziemlicher Sicherheit beim Prozeß Recht bekommen, laut meinem Anwalt!
Grüße Birgit
birgit das ist nicht war!
Antwort von buchs am 23.01.2008, 11:56 Uhr
du kannst Przesskosten beihilfe beantrage und musst garnix selber zahlen. Ich hab meinen Chef verklagt udn musste nix zahlen.
So, jetzt habe ich die Kündigung ...
Antwort von Birgit73, 11. SSW am 23.01.2008, 12:54 Uhr
Mist, habe eben meine Außerordentliche Kündigung per Einschreiben bekommen!
Werde mal gleich meinen Anwalt anrufen!
Grüße Birgit
Re: So, jetzt habe ich die Kündigung ...
Antwort von wildelupinen, nix mehr. SSW am 23.01.2008, 14:21 Uhr
oje du hast doch nix unterschrieben oder ?
Dann hättest du die Kündigung nämlich auch noch angenommen und dich damit einverstanden erklärt...
hatte ich mal so ne Geschichte !
Abba siehste ist doch gut mit dem Ind. BV !
Geh zum Anwalt und das mit der Prozesskostenbeihilfe mach auf jeden Fall ! Bekommste abba nur wenn ihr unterm Soz. Satz odda an der Grenze liegt !
Mußte dich mal erkundigen ! Ansonsten habt ihr Rechtschutz ?
Wahrsch. net ....
abba den Streit gewinnst du auf jeden Fall ! Er kann dir nix !
LG wildelupinen !
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