Geschrieben von nadya, 30. SSW am 09.02.2007, 15:55 Uhr |
geldliche einbußen bei beschäftigungsverbot?
und hallo nochmal!
wie ist das denn, wenn man ein beschäftigungsverbot hat und dann die anträge auf mutterschafts- und elterngeld stellt?
das gehalt wird bei mir in voller höhe weitergezahlt (400-euro-job).
entstehen da irgendwelche einbußen, nachteile? oder ist das egal, wenn man trotzdem das volle gehalt bezieht?
kennt sich jemand aus?
liebe grüsse in die runde
nadya :o)
Re: geldliche einbußen bei beschäftigungsverbot?
Antwort von beccile, 21. SSW am 09.02.2007, 15:59 Uhr
hi
nein, weder eine längere krankschreibung noch ein beschäftigungsverbot haben auswirkung auf die 67%!
einzige bedingung, die krankschreibung muss im bezug zur schwangerschaft stehn (beim beschäftigungsverbot ist das ja klar)
grüsse
nicky
Re: geldliche einbußen bei beschäftigungsverbot?
Antwort von Geburtstagsmama, 19. SSW am 09.02.2007, 19:51 Uhr
Hallo,
bist du dir sicher, dass dir Mutterschaftsgeld zusteht? Ich habe neulich mit der KK telefoniert und erfuhr, dass man bei 400,00-EUR-Job keinen Anspruch auf Mutterschaftsgeld hat! Finde ich auch nicht so toll, weil ich dann (nach Möglichkeit) bis Ende arbeiten werde!
LG Violetta
Re: mutterschaftsgeld
Antwort von nadya, 30. SSW am 09.02.2007, 22:42 Uhr
jepp...das musst du beim bundesversicherungsamt - mutterschaftsgeldstelle - beantragen...nicht bei der krankenkasse!
@ nicky...danke für deine antwort :o) das beruhigt!
viele grüsse
nadya
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