Geschrieben von Mimmijongo, 13. SSW am 05.09.2006, 18:06 Uhr |
Gehaltskürzung aufgrund geringerer Stundenzahl durch SS???
Hallo!
Ich arbeite normalerweise 2 Tage die Woche von 18 bis 23 Uhr in einer großen Anwaltskanzlei. Seit ich publik gemacht habe daß ich schwanger bin, darf ich nur noch bis 20 Uhr arbeiten. Da es hier "normal" ist, daß die schwangeren Arbeitskräfte von 15 bis 20 Uhr arbeiten, habe ich das der Personalabteilung auch so angeboten. Froh war ich, als ich erfahren habe, daß das Gehalt - trotz der anderen Arbeitszeiten - nicht gekürzt wird (das ja bedingt durch das Arbeiten nach 20 Uhr höher ist als das der Tageskräfte).
Jetzt erzählte mir eine Kollegin (sie hat vor 2 Jahren entbunden), daß sie damals die 15 Uhr irgendwann nicht mehr einhalten konnte und dann doch erst um 18 Uhr anfangen konnte. Das Gehalt blieb jedoch dasselbe. Sie bekam also für die 2 Stunden dasselbe wie für 5 Stunden.
Jetzt meine Frage... ist das tatsächlich so? Wo kann ich da nachfragen (außer bei der Personalabteilung *g*).
Viele Grüße
Mimmi
- Gehaltskürzung aufgrund geringerer Stundenzahl durch SS??? - Mimmijongo, 13. SSW 05.09.06, 18:06
- Re: Gehaltskürzung aufgrund geringerer Stundenzahl durch SS??? - mbongo, 19. SSW 05.09.06, 21:31
- Re: Gehaltskürzung aufgrund geringerer Stundenzahl durch SS??? - Mimmijongo, 13. SSW 06.09.06, 8:02
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