Geschrieben von arnanja, 24. SSW am 26.04.2008, 11:02 Uhr |
Fragen zur Überweisung ins KH und Wisch für die KK
Hallo
Ich mache meine Vorsorge bei der Hebi, außer die Ultraschalle. Jetzt hab ich den Termin für den letzten US am 4.6. Jetzt weiß ich von meinen ersten beiden Schwangerschaften das ich irgendwann (ab der 34. SSW?) für die Krankenkasse so einen Zettel bekam. Da war ich allerdings beide male arbeiten, jetzt bin ich eh noch in Elternzeit. Brauche ich diesen Zettel trotzdem? Den bekomme ich nur vom FA oder auch von der Hebi? Wofür ist der noch mal?
Wenn ich im Juli zum Gespräch und ins KH möchte (bzw werde ich wohl in zwei oder drei gehen das ich nach 2 KS gerne spontan entbinden möchte wenn alles OK ist) kann ich die Überweisung wohl noch nicht im Juni mitnehmen, oder? Muß ich dann für die Überweisungen bzw den Zettel für die KK extra noch mal 10 € bezahlen???
LG Tanja
Re: Fragen zur Überweisung ins KH und Wisch für die KK
Antwort von Muckefutz, 25. SSW am 26.04.2008, 12:38 Uhr
Hallo,
erstmal ist der Wisch, den du meinst (ich meine, dass nur der FA den ausstellt) für die KK, um das Mutterschaftsgeld zu beantragen. Wenn du in Elternzeit bist, dann bist du ja gesetzlich versichert und dann bekommst du auch Mutterschaftsgeld von der KK, also: ja, du brauchst den Zettel.
Eine Überweisung gilt immer für das jeweilige Quartal. Hol sie dir also in dem Quartal, in dem du ins KH willst.
VG
Re: Fragen zur Überweisung ins KH und Wisch für die KK
Antwort von wolke76 am 26.04.2008, 16:45 Uhr
Hallo,
wg. des Mutterschaftsgeldes: Du hast Anspruch auf max. 13€ MUG pro Tag sofern dein Arbeitsverhältnis weiterhin besteht. Anspruch auf den Zuschuss vom AG besteht leider nicht.
Liebe Grüße
Wolke
Re: Fragen zur Überweisung ins KH und Wisch für die KK
Antwort von sheena am 26.04.2008, 20:55 Uhr
Kann auch die Hebi machen.
Lieben Gruß Ilka