von roteneun, 17. SSW am 17.12.2012, 9:08 Uhr |
Frage zu Arbeit während Elternzeit
Hallo,
ich würde gerne ein Jahr Elternzeit nehmen. Ich weiss, dass man an dieser Zeit auch bis 30 std/woche arbeiten darf. Ich kann mir das gut vorstellen, stundenweise an meinen alten Arbeitsplatz zurückzukehren, nicht zuletzt damit ich "im Geschäft bleib". Nun meinte mein Chef aber, ich darf offiziell garnicht bei ihm arbeiten, weil ich ja bei ihm in Elternzeit bin. Das klingt aus Sicht des AGs irgendwie plausibel, aber ist es nicht für den AN total unlogisch?
Kennt sich da jemand aus?
Vielen Dank,
die roteneun
Re: Frage zu Arbeit während Elternzeit
Antwort von kachiya, 33. SSW am 17.12.2012, 9:15 Uhr
Du kannst bei deinem AG waehrend der Elternzeit bis zu 30 Stunden in der Woche arbeiten. Ich werde genau dies an zwei Tagen nach Ende des Mutterschutzes tun und habe dies bereits mit dem AG besprochen. Mein Mann ist ab Geburt in Elternzeit und ist dann an diesen zwei Tagen zuhause. Waehrend des Mutterschutzes nach der Geburt darfst du nicht beschaeftigt werden.
Re: Frage zu Arbeit während Elternzeit
Antwort von Sternenschnuppe am 17.12.2012, 9:56 Uhr
Du darfst auf jeden Fall in der Elternzeit arbeiten.
Allerdings wird das im ersten Jahr mit dem Elterngeld verrechnet und abgezogen.
Viel bleibt dann nicht über davon.
Re: Frage zu Arbeit während Elternzeit
Antwort von Larona, 33. SSW am 17.12.2012, 10:14 Uhr
Hallo,
man muss da immer zwischen Elternzeit und Elterngeld unterscheiden.
Wenn du während des Eltergeldbezuges arbeiten gehst sind bis zu 30 Std./ Woche erlaubt und es wird verrechnet.
Ich habe zwei Jahre Elternzeit und war während des zweiten Jahres einen Tag in der Woche bei meinem normalen Arbeitgeber arbeiten. Da gibt es dann ja auch nichts mehr zum verrechnenen (außer man hat das Elterngeld auf zwei Jahre aufgeteilt). Ich hatte für die Zeit übrigens einen Teilzeitvertrag in dem auch drinstand, dass ich im Rahmen der Elternzeit arbeiten bin.
Viele Grüße
Larona
Re: Frage zu Arbeit während Elternzeit
Antwort von stupsi84, 34. SSW am 17.12.2012, 10:21 Uhr
Ich meine es ist genau anders herum!Wenn du vorher über 30 std gearbeitet hast-und in der elternzeit unter 30 stunden verkürzt bekommst du sogar mehr.du bekommst deinen lohn und mindestens 300 euro elterngeld.habe das bei meiner tochter gemacht und bekam für weniger stunden arbeit genau das geld,was ich vor der elternzeit verdient hatte!
kann natürlich jetzt anders sein-war aber damals so!glg
Re: Frage zu Arbeit während Elternzeit
Antwort von lanti am 17.12.2012, 10:32 Uhr
Hallo,
was die Elternzeit angeht, musst Du Dich von Anfang an festlegen, ob Du zwei Jahre (mit der Option auf Verlängerung um 1 Jahr auf insgesamt 3 Jahre) Elternzeit in Anspruch nehmen willst oder nur 1 Jahr Elternzeit beantragst (dann ist eine Verlängerung nicht bzw. nur mit Zustimmung des Arbeitgebers möglich).
Ich persönlich würde daher, weil man nie genau weiß, wie es dann sein wird mit dem Kind und der Betreuung etc., immer 2 Jahre Elternzeit beantragen, damit man flexibler ist. Denn nach der Elternzeit sprich ggf. nach nur 1 Jahr wird das Beschäftigungsverhältnis dann wie vorher (also z.B. in Vollzeit, wenn keine Teilzeit möglich ist) fortgesetzt.
Unabhängig von der Dauer der in Anspruch genommenen Elternzeit sind Zeitpunkt und Umfang der Zeit, die Du nach einem Jahr evtl. wieder arbeiten möchtest z.B. 15 Std. was in so geringem Umfang ggf. nur während der Elternzeit möglich ist. Auf Teilzeitbeschäftigung während der Elternzeit besteht ein Anspruch - Du darfst also offiziell bei Deinem AG arbeiten:
http://www.arbeitsrecht.org/arbeitnehmer/mutterschutz-elternzeit/das-ist-ihr-recht-auf-teilzeit-in-der-elternzeit/?position=Links
Welche Vorstellungen Du diesbezüglich hast, teilst Du Deinem AG am besten schon im Antrag auf Elternzeit mit:
http://www.arbeitsrecht.org/arbeitnehmer/mutterschutz-elternzeit/so-beantragen-sie-teilzeit-in-der-elternzeit-richtig/?position=Links
Zu beachten ist allerdings wie schon beschrieben, dass Einkünfte die in den ersten 12 Monaten nach der Geburt anfallen auf das Elterngeld angerechnet werden (wenn Du die Auszahlung auf 24 Monate splittest erfolgt die Anrechnung ebenfalls nur bei EK aus den ersten 12 Monaten):
http://www.elterngeldrechner.de/
Also am besten gut überlegen und nochmal mit dem AG sprechen
LG
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