Geschrieben von krümmelchen11.2007 am 13.11.2007, 0:29 Uhr |
Frage wegen Schreiben an Arbeitgeber bezgl.Elternzeit
Hallo Mädels!
So meine kleine ist nun seit dem 29.10. auf der Welt, nun miuss ich meinem Arbeitgeber mitteilen wie ich meine Elternzeit nehme.
Wie ist das, gilt die Elternzeit am dem ersten Tag der GEbuert, oder nach dem Mutterschutz (bei mir Anfang Januar).
Helft mir mal bitte, und reicht es wenn ich schreibe das ich ab dem und dem Datum in Elternzeit gehe, oder muss da noch was rein?
Vielen Lieben dank im Vorraus.
LG MAgda
Re: Frage wegen Schreiben an Arbeitgeber bezgl.Elternzeit
Antwort von snüff am 13.11.2007, 9:15 Uhr
Hallo, Magda,
ich habe das auch nie verstanden:-)
Meine Kleine wurde am 10.September geboren, da ich drei Jahre Elternzeit eingereicht habe, stand in dem Schreiben für meinen AG, dass ich bis 9.9.2010 Elternzeit einreiche. Also ist der Beginn der EZ das Geburtsdatum.
Vergiß nicht, eine schriftliche Bestätigung anzufordern.
Und noch eins: EZ sollte man bis spätestens 14 Tage nach Geburt einreichen...
Lieben Gruß, Linda
Re: Frage wegen Schreiben an Arbeitgeber bezgl.Elternzeit
Antwort von ..marion.. am 13.11.2007, 10:35 Uhr
Elternzeit gílt mit dem Ablauf der Mutterschutzfrist ( 8 Wochen nach geburt) ...So wars bei mir
Re: Frage wegen Schreiben an Arbeitgeber bezgl.Elternzeit
Antwort von platschi, 7. SSW am 13.11.2007, 14:15 Uhr
Die Elternzeit beginnt mit Ablauf des Mutterschutzes und endet spätestens am dritten Geburtstag Deines Kindes. Es sei denn Du gehst früher wieder arbeiten bzw. sparts Dir ein jahr für später auf.
LG platschi
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