Geschrieben von jenjen01, 12. SSW am 18.05.2006, 21:34 Uhr |
Frage wegen Nachtbereitschaft
Hallo ihr Lieben!
Vielleicht kann mir ja eine von euch helfen. Ich arbeite in einem Kinderhaim als Jugend-u Heimerzieherin im Schichtdienst, d.h. wir haben dort auch Nachtbereitschaften abzudecken. Ich kann dort schlafen, falls aber eines der 14 Kinder/jugendliche etwas nachts hat, kann es mich wecken. Nachts bin ich dann also allein. Wielang darf ich diese NB machen? Mein Chef sagt nämlich bis zum 5 ten Monat auf jeden Fall. Auch dürfte ich bis zum Mutterschutz bis um 22.30 Uhr arbeiten. Kann das sein? Unsere Arbeitszeiten regeln sich nach dem AVR, aber da find ich nichts.
Wäre klasse, wenn sich jemand von euch da evt. auskennt! Danke und liebe Grüße
Jenny
- Frage wegen Nachtbereitschaft - jenjen01, 12. SSW 18.05.06, 21:34
- Re: Frage wegen Nachtbereitschaft - Britta25, 38. SSW 18.05.06, 21:46
- @Britta - jenjen01 18.05.06, 21:57
- Re: @Britta - Britta25, 38. SSW 18.05.06, 22:07
- Re: @Britta - jenjen01 18.05.06, 22:15
- Re: Frage wegen Nachtbereitschaft - mama5, 27. SSW 19.05.06, 8:23
- Re: Frage wegen Nachtbereitschaft - Hikari 19.05.06, 12:08
- Re: Frage wegen Nachtbereitschaft - Meisili 07.01.13, 21:14