Geschrieben von Lesekultur, 31. SSW am 30.05.2009, 14:11 Uhr |
Elternzeit
Ich hoffe, dass mir jemand von euch helfen kann.
Nach der Geburt des Kindes und dem achtwöchigem Mutterschutz wollte ich noch zwei Monate Elternzeit dranhängen. Mein Mann übernimmt, die restlichen 12 Monate.
In welche Spalte müsste ich mich, bei dem Elterngeldantrag eintragen? Und wie ermerke ich es, mit den zwei Monaten für mich und den 12 Monaten für meinen Mann?
Danke für eure Antworten.
Gruß.
Re: Elternzeit
Antwort von selena85 am 30.05.2009, 14:28 Uhr
Ich weiß nicht, in welchem Bundesland du wohnst, aber in dem Elterngeldantrag für Hamburg sind zwei Spalten: eine für Elternteil 1 und die nächste für Elternteil 2. Wer in welche Spalte kommt ist egal.
In beiden Spalten muss man eintragen, ob und wieviel Elternzeit das jeweilige Elternteil nehmen möchte (laos vom xx bis xx Lebensmonat des Kindes).
Re: Elternzeit
Antwort von Lesekultur, 31. SSW am 30.05.2009, 14:34 Uhr
Wir wohnen in Nordrhein-Westfalen. In dem Elterngeldantrag sind ebenfalls zwei Spalten.
Aber ich hatte gehört, dass in die erste Spalte der Elternteil kommt, welcher zuerst Elternzeit nehmen will und dann hatte ich wiederum gehört, dass in die erste Spalte das Elternteil eingetragen wird, welcher am längsten Elternzeit nehmen möchte.
Deswegen war ich unsicher.
Re: Elternzeit
Antwort von selena85 am 30.05.2009, 14:39 Uhr
Hmm, es gitb zu jedem Elterngeldantrag ein Blatt mit Erläuterungen. WEnn es dort nicht beschrieben ist, ist es egal wo wer eingetragen wird.
Ansonsten hätten sie es erläutern müssen.
Re: Elternzeit
Antwort von Lesekultur, 31. SSW am 30.05.2009, 14:46 Uhr
Wenn ich nur zwei Monate die Elternzeit machen möchte, wieviele Lohnnachweise muss ich dem Antrag beilegen und von welchem Zeitraum?
Re: Elternzeit
Antwort von selena85 am 30.05.2009, 14:48 Uhr
Das ist unabhängig von der Anzahl der Monate, die du nehmen willst. Du musst so oder so Nachweise der letzten 14 Monate beilegen. Ich hab einfach die der letzten 16 geschickt, um auf Numme rsicher zu gehen, dass keiner fehlt und es noch länger dauert, bis ich Geld bekomme.
Ergänzung
Antwort von selena85 am 30.05.2009, 14:50 Uhr
Noch ein Tipp: Ich habe zunächst ein Formular von meinem Arbeitgeber bekommen, auf dem mein Einkommen der letzten 16 Monate tabellarisch aufgelistet war mit Brutto, Netto und Ausgaben (welche und wieviel). Hat leider nicht gereicht, ich musste die Einzelnachweise jedes Monats nachschicken...
Das geht so gar nicht!
Antwort von momworking, 38. SSW am 30.05.2009, 16:15 Uhr
Hallo,
wenn ihr für diesen Zeitraum auch zeitgleich ElternGELD beantragen wollt, dann ist der Zeitraum zu lang!
Du: 4 Monate, Er: 12 Monate = 16 Monate. Elterngeld kann man aber höchstens 14 Monate lang beziehen!!!
Die Mutterschutzfristen und das Mutterschutzgeld werden VOLL auf Elterngeld und Elternzeit angerechnet!
Somit kann dein Mann noch für maximal 10 Monate Elterngeld beantragen, wenn du schon 4 Monate (davon 2 Monate MuSchu, die aber angerechnet werden, d.h. du bekommst zwar dein Geld vom Arbeitgeber, ABER es zählt trotzdem in die Elterngeldmonate mit rein!!!) verbraucht hast.
Wenn du dir den Elterngeldantrag runterlädst, gibt es dazu auch ein Informationspapier, das du mit ausdrucken kannst, da ist sehr gut beschrieben, wie du den Antrag ausfüllen musst.
VlG
Annette
geht schon
Antwort von knuffelbär, 14. SSW am 30.05.2009, 16:18 Uhr
sie kann in der Zeit ja nur das halbe Geld beantragen, denn man kann die Elternzeit ja verdoppeln, bekommt dann aber eben in der zeit auch nur das halbe Geld.
aber nicht für 16 Monate
Antwort von momworking am 30.05.2009, 16:31 Uhr
Ja, aber dann läuft es auch nicht für 16 Monate, wie sie es beschrieben hat. Man kann den Bezugszeitraum nur verdoppln, nicht monateweise verlängern.
VlG
Annette
Re: aber nicht für 16 Monate
Antwort von Lesekultur, 31. SSW am 30.05.2009, 16:37 Uhr
Wird nun, das Elterngeld und die Elternzeit auf den Mutterschutz angerechnet oder nicht?
Re: aber nicht für 16 Monate
Antwort von momworking am 30.05.2009, 16:47 Uhr
Ja, wird voll angerechnet.
Ganz einfach ausgedrückt:
Wenn du alleine Elterngeld beantragst, kannst du ZUSÄTZLICH zu den 2 Monaten MuSchu noch 10 Monate Geld bekommen (beantragst aber ab Geburt, das ziehen die aber gleich ab).
Wenn ihr BEIDE Elterngeld beantragt, könnt ihr ZUSÄTZLICH zu den 2 Monaten MuSchu (die IMMER dir zugeordnet werden) noch 12 Monate Geld bekommen. Diese 12 Monate könnt ihr frei verteilen.
VlG
Annette
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