Schwanger - wer noch?

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Geschrieben von jenny80, 35. SSW am 19.01.2006, 11:23 Uhr

Elternzeit

Hallöchen,

habe von meinem Arbeitgeber den Antrag auf Elternzeit zugeschickt bekommen.
Wie berechnet man den jetzt die Elternzeit. Mein ET ist am 24.02.2006.
Möchte die vollen drei Jahre Elternzeit nehmen. Rechne ich dann die 8 Wochen Mutterschutz nach der Geburt plus 3 Jahre oder den Geburtstermin plus 3 Jahre ??

 
10 Antworten:

Re: Elternzeit

Antwort von Doreen 72, 16. SSW am 19.01.2006, 11:24 Uhr

Geburstermin, der tatsächliche natürlich plus 3 Jahre.

:-)

Alles Gute für die bevorstehende Geburt.

LG Doreen

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Re: Elternzeit

Antwort von jenny80, 35. SSW am 19.01.2006, 11:31 Uhr

Also beantrage ich das dann innerhalb von 6 Wochen nach der Geburt ?!

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Re: Elternzeit

Antwort von two_kids am 19.01.2006, 11:35 Uhr

ja, du musst das NACH der geburt beantragen, da du auf dem antrag das geburtsdatum eintragen musst.

dein erster arbeitstag nach der elternzeit ist dann der 3. geburtstag deines kindes. der tag davor ist der letzte tag der elternzeit.

lg two_kids

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Re: Elternzeit

Antwort von jenny80, 35. SSW am 19.01.2006, 11:36 Uhr

dankeschön

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Re: Elternzeit

Antwort von Linda761, 39. SSW am 19.01.2006, 11:48 Uhr

Nein, Du musst schon zwei Wochen nach der Geburt beantragen. Nur wenn Du Mehrlinge bekommst oder eine Frühgeburt hast, reichen 6 Wochen. Du musst die Elternzeit nämlich 6 Wochen vor Antritt beantragen. Und da Du normalerweise 8 Wochen Mutterschutz nach der Geburt hast, musst Du den Antrag also zwei Wochen nach der Geburt stellen.

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Re: Elternzeit

Antwort von Tilati, 37. SSW am 19.01.2006, 13:06 Uhr

Guck mal nach ob du vielleicht noch resturlaub hast. Den kannst du nämlich dann erstmal direkt nach dem Mutterschutz nehmen und erst dann in Elternzeit gehen. Das würde dir nochmal etwas mehr geld bringen.
Ich habe noch 40 Tage Resturlaub und bekomme somit nach dem Mutterschutz nochmal ein Angestelltenverhältns und somit gut 2 Monate volles Gehalt.

Schau mal nach!!!

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@Tilati, ich mache das anders

Antwort von two_kids am 19.01.2006, 13:12 Uhr

ich hebe mir meinen resturlaub auf und nehme ihn dann direkt im anschluss an die elternzeit.

ich möchte nämlich nicht genau am 3. geburtstag meiner tochter wieder arbeiten. und außerdem möchte ich während der kindergartengewöhnung zu hause sein.

hätte ich den resturlaub nach dem mutterschutz genommen, hätte ich für die zeit kein erziehungsgeld bekommen und somit habe ich mehr davon, wenn ich den urlaub nach der elternzeit nehme.

lg two_kids

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Re: @Tilati, ich mache das anders

Antwort von Tilati, 37. SSW am 19.01.2006, 14:08 Uhr

Mir hat mein Arbeitgeber gesagt das der Resturlaub nach einem Jahr verfällt und ich den somit nach der Elternzeit nicht mehr nehmen kann. Will 2008 im September wieder anfangen zu arbeiten, sodaß unser Purzel vom 1.8 bis ende August dann Zeit zum eingewöhnen in der Kita hat. Das eingewöhnen wird aber bestimmt auch einfacher bei uns (hoffe ich mal), da ich selbst dann in der Kita wieder arbeite. Nur halt in der anderen Gruppe.

Lg Tina

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Re: @Tilati, ich mache das anders

Antwort von Mia65 , 36. SSW am 19.01.2006, 15:16 Uhr

Der Urlaub verfällt dir nicht.
Das ist gesetzlich festgelegt und dein AG kann das nicht von sich aus ändern.(wurde mir so letzte Woche in der Personalabteilg. gesagt).
Ich habe anteilmäßig ca.10 Tage Urlaub für 2006.Den nehme ich im Anschluss an die 2 Jahre Erziehungsurlaub.
Aber ehrliich gesagt hab ich noch keinen richtigen Plan wegen Erziehungsurlaub.
Will 2 Jahre beantragen,aber evtl. schon eher wieder anfangen.Ist ne finanzielle Frage.Viell. das 3.Jahr schieben,oder ganz verzichten.

Mia

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Re: @Tilati, ich mache das anders

Antwort von lilly-rose-s, 12. SSW am 19.01.2006, 15:33 Uhr

dann darfts du aber nicht 2 jahre nehmen wenn du eher wieder anfangen willst.man kann z.b. 2 hjahre nehmen und dann verlängern anders rum geht es aber nicht. daher lieber etw kürzer nehmen und dann verlängern wenns doch nicht geht.denn dein arbietgeber plant ja mit deiner elternzeitvertretung.die bekommt ja dann einen vetrag limitiert auf die z.b. 2 jahre die du genommen hast.

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