Schwanger - wer noch?

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Geschrieben von Puce am 24.02.2009, 10:40 Uhr

Elternzeit/ Bescheid für Arbeitgeber

Hallo,

sagt mal, was habt ihr in der Mitteilung für den Arbeitgeber über die Länge der Elternzeit geschrieben. Ich bin da im Moment total einfallslos.

DAnke
LG Puce

 
6 Antworten:

Re: Elternzeit/ Bescheid für Arbeitgeber

Antwort von Kira75, 37. SSW am 24.02.2009, 10:44 Uhr

ich werde es wohl so in etwa schreiben:

(Text hab ich hier mal von irgendeiner kopiert, die ihn hier reingesetzt hatte)

->

Sehr geehrter xxx.

hiermit möchte ich Elternzeit anmelden, welche ich nach Ablauf des Mutterschutzes in Anspruch nehmen werde.
Ich werde vorerst 2 Jahre Elternzeit nehmen, falls ich dann verlängern möchte, werde ich dies rechtzeitig anmelden.

Die genauen Daten sind:

Geburtsdatum des Kindes: xx.xx.xxxx
Ablauf Elternzeit: xx.xx.xxxx

Mit freundlichem Gruß
(Unterschrift)

Anlage:
Kopie der Geburtsurkunde

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Re: Elternzeit/ Bescheid für Arbeitgeber

Antwort von Erbse09, 20. SSW am 24.02.2009, 10:57 Uhr

Braucht der AG ein schreiben ??? Ich hab meinem Chef letztens gesagt das ich die vollen drei Jahr nehmen nöchte und werde, und er hat sich damit zufrieden gegeben ( arbeite in einer grossen Firma, etwa 900 MA ) und da war noch nie die rede davon das er etwas in schriflicher Form braucht

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Re: Elternzeit/ Bescheid für Arbeitgeber

Antwort von Puce am 24.02.2009, 11:05 Uhr

Man soll's spätestens 1 Woche nach der Geburt dem AG in schriftlicher Form mitteilen. Demnach bin ich auch schon zu spät dran. Ich glaube auch nicht, das mein AG das jetzt soooo unbedingt schriftlich haben will, aber sicher ist sicher. So sagt es wohl das GEsetzt

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Re: Elternzeit/ Bescheid für Arbeitgeber

Antwort von honigbärchen07, 35. SSW am 24.02.2009, 11:12 Uhr

Ja, 7 Wochen vor Antritt soll man das anmelden.
Also, bei 8 Wochen Mutterschutz, dann nach der ersten Woche nach Geburt spätestens.
Ich habe jetzt nur gehört, dass die Behörde, die das dieses Mal ausstellt, 10 Tage braucht, bis die Geburtsurkunde ausgestellt ist!
Also selbst, wenn wir am Tag der geburt noch hingehen werden, reicht das also nicht.
Daher werde ich meinen AG wohl vorab schon mal schriftlich informieren, und reinschreiben, dass ich die Geburtsurkunde nachreichen werde.
Schriftlich würde ich in JEDEM Fall machen, immer!
Man weiß nie, was in dieser Zeit passiert, Firma geht pleite, die Zeiten ändern sich, man will dich los werden, etc.
Habe da jetzt so einiges gesehen und gehört.
Du hast ja besonderen Kündigungsschutz während der EZ, das würde ich mir sichern!
Ich werde deshalb auch sicher um eine kurze schriftliche Rückbestätigung meines AG bitten, sonst hast du nachher, wenns mal hart auf hart kommt, keinerlei Nachweis!

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mal andere Frage dazu!

Antwort von popeike, 15. SSW am 24.02.2009, 13:16 Uhr

Stimmt es, dass man den Zeitraum der elternzeit bis zu 3x ändern kann?
Oder sollte ich mich möglichst schnell schon ganz festlegen??

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Re: mal andere Frage dazu!

Antwort von honigbärchen07, 35. SSW am 24.02.2009, 20:39 Uhr

keine Ahnung.
mancher AG meint, man dürfe sich nur ein mal entscheiden.
Ob das stimmt, weiß ich aber auch nicht.

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