Schwanger - wer noch?

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Geschrieben von sternchen2480, 27. SSW am 11.02.2007, 16:32 Uhr

Elternzeit 2. Jahr

Hallo,

kann mir jemand Auskunft über die finanziellen Kosten im 2 Jahr geben, wenn ich dieses auch noch zu Hause für mein Würmchen da sein möchte.

Vielen vielen Dank

 
7 Antworten:

Re: Elternzeit 2. Jahr

Antwort von nici26, 38. SSW am 11.02.2007, 17:11 Uhr

Hallo.
Also im 1. Jahr gibt´s ja die 67% vom letzten Nettoeinkommen und die 154,- Euro Kindergeld. Und im 2. Jahr nur noch das Kindergeld.
LG Nicole.

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Re: Elternzeit 2. Jahr

Antwort von Soryna, 18. SSW am 11.02.2007, 17:42 Uhr

Hi,

soweit ich weiß kann man das Elterngeld auf 2 Jahre splitten, so dass man dann über 2 Jahre jeden Monat die Hälfte von 67% des Netoeinkommens bekommt.

auf der www Seite des Bundesministeriums für Familie (oder so ähnlich) steht das auch irgendwo.

Grüße

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Re: Elternzeit 2. Jahr

Antwort von pipibarfuss, 38. SSW am 11.02.2007, 18:07 Uhr

Hallo Sternchen,

Du kannst das Elterngeld für volle 10 Monate in Anspruch nehmen,2 weitere Monate wenn dein Mann zu Hause bleibt.Du bekommst 67 % vom Bruttolohn im ersten Jahr. Mutterschaftsgeld wird angerechnet,deswegen auch keine vollen 12 Monate da 2 Monate nach der Geburt Mutterschutz ist. Es sei denn du nimmst gleich nach der Geburt Elterngeld.
Im 2ten Jahr bekommst du nichts es sei denn du splittest dein Elterngeld auf die Zeit.Du kannst natürlich in dem 2 ten Jahr auf 400 Euro nebenbei Arbeiten.Während du Elterngeld beziehst, darfst du bis zu 30 Std in Teilzeit arbeiten es wird aber an das Elterngeld angerechnet.Es gibt natürlich auch noch Kindergled.
Ich bleibe auch 2 Jahre zu Hause,nehme die 10 Monate das volle Elterngeld,das andere Jahr gehe ich auf 4oo Euro arbeiten.
Denk aber daran wenn du Elternzeit nach dem Mutterschutz nimmst, musst du spätestens 6 Wochen vorher beim Arbeitgeber schriftlich Bescheid geben. D.h wie mir meine Personalabteilung mitteilte,7 Tage nach der Geburt muss der schriftl. Bescheid meinem Arbeitgeber vorliegen.
Ich hoffe ich hab da nichts verwechselt,aber du kannst auch bei den Versorgungsämter der Städte/Gemeinde nachfragen die haben Elterngeldstellen eingerichtet.Oh,sorry mein Beitrag ist doch lang geworden.
Hier nochmal ein Link zum nachlesen:

http://www.bmfsfj.de/Politikbereiche/familie,did=76746.html

Gruss Sandra

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Falsch

Antwort von nici26, 38. SSW am 11.02.2007, 22:09 Uhr

du bekommst es 12 Monate plus 2 Monate wenn dein mann noch elternzeit nimmt. das elterngeld wird erst nach dem mutterschaftsgeld gezahlt.Also:
Geburt-8Wochen MuSchu-dann Elterngeld

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Re: Falsch

Antwort von Mauswurf, 18. SSW am 12.02.2007, 7:59 Uhr

Also mir hat man beim Jugendamt auch gesagt das man nur 10 Monate Elterngeld bekommt weil die 8 Wochen MuSchu daraf angerechnet werden!
Hab das zwar auch nicht wirklich verstanden,weil ich`s unlogisch finde aber das ist wohl wirklich so!!

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Re: Falsch

Antwort von schweiz, 36. SSW am 12.02.2007, 9:49 Uhr

Der Elterngeldanspruch ist an das Lebensalter des Kindes gekoppelt, daher werden die beiden MU-Schu Monate mit angerechnet, d.h. du bekommst 10 Monate nach dem MuSchu (evt. + 2 Monate wenn alleinerziehend, oder Vater zu Hause bleibt). Wenn du im MuSchu kein Geld beziehst, kannst du für diese Zeit auch Elterngeld bekommen.
Beatrice

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Re: Falsch@nici 26

Antwort von pipibarfuss, 38. SSW am 12.02.2007, 17:57 Uhr

Hallo,

ich habe mich beim Versorgungsamt/Elterngeldstelle und meiner KK erkundigt,dort sagte man mir das das Elterngeld an das Mutterschaftsgeld angerechnet wird. Also Geburt, 2 Monate Muschu dann 10 Monate Elterngeld.Dafür gibt es doch Elterngeldstellen damit man einfach mal anrufen kann.Jeder erzählt in dieser hinsicht etwas anderes so das ich da nachgefragt habe.


Gruss Sandra

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