Geschrieben von meijen am 06.01.2014, 21:36 Uhr |
elterngeld
Hallo ich habe mal eine frage zum elterngeld....mein sohn ist ende november 2012 geboren.da habe ich bis ende november 2013 elterngeld bekommen.da ich in der schwangerdchaft umziehen musste konnte ich nicht in meinen alten job zurück aufgrund der entfernung.ich musste selbst kündigen da die mich nicht kündigen wollten.nun bin ich wieder schwanger das kind kommt vorraussichtlich ende august 2014.ich beziehe seit ende november 2013 arbeitslosengeld eins.ich habe bevor ich wieder schwanger wurde mit der elterngeldstelle telefoniert.sie sagte mir das man immer mit zwölf monaten rechnet.wenn ich aber kurz nach ende der elternzeit wieder schwanger werde und dadurch nach ende der elternzeit bis zur geburt von kind nummer zwei nicht auf 12 monate komme würde dann auf die monate vor geburt meines ersten kindes zurückgegriffen..ich weiss das monate wo nan alg1 bekommt als sogenannte null monate gerechnet werden.bei mir würden sich dann die 12 berechnungs monate wie folgt zusammensetzen:
- ende november 2013 bis ende august
arbeitslosen geld also null monate (9monate)
- 3 monate vor geburt meines ersten kindes (ca1400brutto)
Jetzt meine eigentliche frage meint ihr ich erhalte trotz der drei monate mit normalem gehalt nur den mindestsatz von 300 €?
Tut mir leid das ich soviel geschrieben habe und ich hoffe es ist einigermaßen verständlich und nicht zu verwirrend.
Würde mich über eure antworten und erfahrung sehr freuen.
Vg
- elterngeld - meijen 06.01.14, 21:36
- Re: elterngeld - Teddy-bear, 6. SSW 07.01.14, 6:48
Ein komische Umfrage !!!
Spürt man schon was ???
Hilfe
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