Schwanger - wer noch?

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Geschrieben von nadja150871, 5+. SSW am 03.08.2008, 18:08 Uhr

Brauche dringend Euren Rat wegen Morgen

Hallo zusammen,

hoffe es geht Euch allen gut. Bitte drückt mir für morgen die Daumen. Meine Chefin hat mir ja vergangenen Donnerstag gekündigt und dann auf Grund der SS mich wieder eingestellt. Jetzt hat sie mir am Samstag ein Angebot gemacht, dass das lautet Gehalt bis 31.12.2008 bei gleichzeitiger Freistellung. Habe gesagt ich denke maldrüber nach aber wozu??? Ich bin doch im Recht und die muss doch bis zum ET für mich aufkommen. Will Ihr morgen meine Entscheidung mitteilen, dass ich das Angebot nicht annehme. Was meint Ihr soll ich Ihr verschlagen ein Beschäftsigungsverbot durch meinen FA zu bekommen, damit sie sich das Geld von der KK wiederholen kann oder was würdet Ihr tun? Ich habe Angst, dass sie irgendwie versucht mich ausserordentlich zu Kündigen. Achso habe mir nix zu Schulden lassen kommen. Grund ist dass Sie nicht mit mir Klar kommt und meint ich würde nicht ins Team passen.... Wie würdet Ihr Euch an meiner Stelle morgen verhalten LG Nadja

 
10 Antworten:

Re: Brauche dringend Euren Rat wegen Morgen

Antwort von Anscha, 25. SSW am 03.08.2008, 18:43 Uhr

Hast Du denn einen unbefristeten Arbeitsvertrag eigentlich?
Wenn ja, würde ich das "großzügige" Angebot ablehnen. Denn Dein Arbeitsvertrag gilt ja auch in der Elternzeit weiter und theoretisch mußt Du im Anschluß ja wieder einen Arbeitsplatz zur Verfügung gestellt bekommen.

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Re: Brauche dringend Euren Rat wegen Morgen

Antwort von Jazzy1982, 9. SSW am 03.08.2008, 18:45 Uhr

Hallo Nadja,

also Deine Chefin MUSS bis zum ET mindesten für Dich aufkommen.
Wenn Du ihr eine Bescheinigung über die SSt innerhalb 2 Wochen nach der Kündigung gibts, muss sie dich "wieder einstellen".
Das ist Gesetz.
Ansonsten geh zu einem Arbeitsgericht.
Hey, du bauchst das Geld, gerade jetzt.Lass Dich nicht so abspeisen.
Rede mit Deinem FA das Du gemobbt wirst und er möchte dir bitte ein BV ausstellen. Das ist auch nicht gut fürs Kind.
Dann bekommt Dein AG wenn er in der Versicherung drin ist das volle Gehalt für Dich von der KK erstattet.

Hast Du kein Elternteil die dir mal einen Rat geben können.

Alles Gute.
Lass was von Dir hören.

Jessi die Freitag auch ein BV haben möchte und mit 2** im Herzen und Gummibärchen inside

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Re: Brauche dringend Euren Rat wegen Morgen

Antwort von schnadchen am 03.08.2008, 18:49 Uhr

hallo,
lass dich auf keinen fall auf irgend etwas ein. sie kann dich nicht kündigen, das ist unmöglich. wenn sie dich anfängt zu mobben oder gegen dich vorgehen will geh frag deine krankenkasse oder deinen arzt um rat. ich kenn mich nicht genau aus, wie es in deutschland ist, aber sicher ist, dass sie dich nicht entlassen kann und ich glaub sogar, dich nach der ss für eine bestimmte zeit wieder einstellen muss. google mal "schwangerschaft und kündigung" da findest du sicher was. du kannst dich sicher auch beim arbeitsgericht oder ihk informieren. viel glück

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Re: Brauche dringend Euren Rat wegen Morgen

Antwort von Dreikindmama am 03.08.2008, 19:05 Uhr

Hallo Nadja,

ich habe gerade weiter hinten dein Posting mit der Kündigung gelesen. Ich würde das Angebot deiner Chefin annehmen, da du ja vor ein paar Tagen schon geschrieben hast, dass dein Arbeitsvertrag bis 31.12.08 befristet ist. Selbst wenn ihr keine Meinungsverschiedenheiten oder sonstige Probleme gehabt hättet, wäre dein Arbeitsvertrag obwohl du Schwanger bist am 31.12.08 ausgelaufen.

Bei einem befristeten Arbeitsvertrag ändert auch eine Schwangerschaft nichts an dem Fristende. Der Vertrag würde nicht automatisch bis zu deinem ET verlängert werden.

Aus diesem Grund fährst du gut, wenn du freigestellt wirst aber dein normales Gehalt bis zum 31.12.08 weiter erhälst.

Gruß

Sylvia

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Re: Brauche dringend Euren Rat wegen Morgen

Antwort von tossy am 03.08.2008, 19:07 Uhr

Hallo!

Ich würde mich darauf auch nicht einlassen. Du brauchst doch das einkommen bis zum ET zur Berechnung des Elterngelds. Arbeitslosengeld wird nämlich nicht auf das EG angerechnet.Das Arbeitsamt kann auch unangenehm reagieren bei solchen Aufhebungsverträgen. Nachher wird dir noch 3 Monate das ALG gekürzt, weil die das so auslegen, als ob du gekündigt hast.

Wenn du keinen befristeten Vertrag hast, habne die AG kaum Möglichkeiten, dich loszuwerden. Zur Not, kannst Du dir immer noch ein BV ausstellen lassen.

Wünsche Dir viel Glück morgen!!! Und gute Nerven!!!

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@tossy

Antwort von Dreikindmama am 03.08.2008, 19:15 Uhr

Hallo,

sie hat aber einen befristeten Arbeitsvertrag bis 31.12.08, hat sie vor ein paar Tagen hier geschrieben.

Gruß

Sylvia

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Re: Brauche dringend Euren Rat wegen Morgen

Antwort von Charisma, 17. SSW am 03.08.2008, 19:26 Uhr

Wenn du einen befristeten Vertrag hast, und das sowieso nur bis zum 31.12., dann solltest du das Angebot annehmen. Denn selbst wenn du es nicht annehmen würdest, würde dein Arbeitsvertrag am 31.12. enden, egal ob du schwanger bist oder nicht.
Bei einem unbefristeten Vertrag hätte das natürlich alles anders ausgesehen, aber so hast du leider keine weitere Chance, dein Vertrag wird so oder so am 31.12.2008 enden.
Und als Tipp: Wenn sie dich freistellen will bis Ende des Jahres und trotzdem weiter Gehalt zahlen will, dann lass dir das schriftlich bescheinigen.

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Re: Brauche dringend Euren Rat wegen Morgen

Antwort von Anscha, 25. SSW am 03.08.2008, 19:54 Uhr

Das stimmt allerdings. Wenn Dein Vertrag eh bis 31.12.08 befristet ist, würde ich das Angebot auf jeden Fall annehmen! Denn der Vertrag läuft so oder so aus, da ist es egal ob Du schwanger bist. Und Dein Geld bekommst Du ja weiter, mußt halt nur nicht arbeiten gehen.

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Re: Brauche dringend Euren Rat wegen Morgen

Antwort von gado, 29. SSW am 03.08.2008, 23:15 Uhr

Da dein Vertrag so oder so zum 31.12. endet brauchst du auch keine Angst haben, dass du für das Arbeitslosengeld gesperrt wirst, da du zwar freigestellt aber nicht vorzeitig gekündigt wirst und dein ganz normales Gehalt weiterhin erhälst. Lass dir das aber schriftlich geben. Bis zum ET muss die Chefin den Arbeitsvertrag nicht verlängern.

LG Gabi

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Re: Brauche dringend Euren Rat wegen Morgen

Antwort von lennyju am 04.08.2008, 6:53 Uhr

habe da was rausgegoogelt

Ihre Rechte in Schwangerschaft und Elternzeit

Durch Schwangerschaft oder Elternzeit wird ein befristeter Arbeitsvertrag nicht verlängert, sondern läuft zum vereinbarten Zeitpunkt aus. Der Kündigungsschutz für diese Zeit greift hier nicht. Denn es erfolgt keine Kündigung, lediglich eine Beendigung des Vertrages. Der Arbeitgeber ist auch nicht verpflichtet, den Arbeitsplatz nach der Elternzeit zurück zu geben. Allerdings kann der Arbeitgeber das befristete Arbeitsverhältnis mit der Schwangeren nicht durch eine Kündigung vorzeitig auflösen, sondern muss die werdende Mutter bis zum Vertragsende weiter beschäftigen.

Eine Ausnahme gibt es aber: Wenn mehrere Frauen gleichzeitig mit einem befristeten Arbeitsvertrag eingestellt wurden, und alle erhielten nach dessen Auslaufen eine unbefristete Anstellung, nur eine nicht, die inzwischen schwanger geworden war, verstößt das gegen das Recht auf Gleichbehandlung. Das Arbeitsgericht Bochum (AZ: 2 Ca 2552/90) entschied in einem solchen Fall, dass das Beschäftigungsverhältnis mit der Schwangeren nicht beendet werden durfte. Sie erhielt Schadensersatz und blieb bis zum Beginn der Mutterschutzfrist weiter angestellt. Eine Weiterbeschäftigung über die Mutterschutzfrist hinaus oder gar ein unbefristeter Arbeitsvertrag wurde allerdings nicht erreicht.

Spätestens drei Monate vor Ablauf des Vertrages sollte sich der Arbeitnehmer erkundigen, ob das Unternehmen daran interessiert ist, mit ihm einen unbefristeten Vertrag abzuschließen. Kommt so ein Vertrag nicht zu Stande, ist der Arbeitnehmer verpflichtet, sich sofort beim Arbeitsamt arbeitssuchend zu melden. Sonst riskiert er, dass das Arbeitsamt das Arbeitslosengeld um etwa ein Viertel kürzt.

Eine schwangere Arbeitnehmerin wird damit rechnen müssen, dass ihr Arbeitgeber einen befristeten Vertrag nicht in einen unbefristeten umwandelt. Auch in diesem Fall gilt: Eine Meldung beim Arbeitsamt muss spätestens drei Monate vor Ablauf des Vertrages erfolgen. Die Frau bekommt Arbeitslosengeld bis zum Beginn der Mutterschutzfrist, wenn ein entsprechender Anspruch besteht. Während der Schutzfrist bekommt sie die gleiche Summe, bezahlt aber von der Krankenkasse, wenn sie gesetzlich krankenversichert ist.

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