Schwanger - wer noch?

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Geschrieben von corina30, 16. SSW am 08.01.2008, 20:41 Uhr

Beschäftigungsverbot

Hallo ihr alle. Ich bin in der 16.woche und arbeite in einer Fleischerei mit Bistro also ein sehr anstrengender Job muß viel stehen(über 8 Stunden). Mein Chef möchte nun das ich mir ein Beschäftigungsverbot geben lasse. Ich brauche ein paar Tipps was ich zu meiner FA sagen soll damit sie es mir gleich ausstellt kann mir jemand helfen?

 
12 Antworten:

Re: Beschäftigungsverbot

Antwort von Rollo, 33. SSW am 08.01.2008, 20:45 Uhr

Mal ne andere Frage? Was hat denn Dein Chef davon? Bei einem Beschäftigungsverbot muss er Dich doch voll bezahlen und hat deine Arbeitskraft nicht!?
Ich hatte damals auch eines aber aus anderen Gründen.

Ich würd es mit Rückenschmerzen versuchen und Kreißlaufproblemen wegen dem zu langen stehen....

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Re: Beschäftigungsverbot

Antwort von corina30, 16. SSW am 08.01.2008, 20:56 Uhr

Er bekommt doch das Geld zu 100% von der KK wieder!

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Re: Beschäftigungsverbot

Antwort von marmite, 10. SSW am 08.01.2008, 21:02 Uhr

hätte gedacht, dass er nur das Geld von der Krankenkasse wiederbekommt, wenn du krankgeschrieben wirst und dass er bei einem Beschäftigungsverbot dein Gehalt aus eigener Tasche zahlen muss. Aber kann mich auch irren...

Lg marmite

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Re: Beschäftigungsverbot

Antwort von gonsolina, 24. SSW am 08.01.2008, 21:54 Uhr

...ich hätte auch gedacht, das er für Dein Gehalt weiter aufkommen muß! Allerdings gibt es auch glaube ich ein U2-Umlageverfahren bei dem die KK einen Teil, oder 100% übernimmt. Dafür gibt es aber bestimmte Vorraussetzungen (Anzahl der Mitarbeiter), die bei Euch aber erfüllt sein sollten. Ich würd mich vorher mal erkundigen - bevor es hinterher Streß gibt.

Ob Rückenschmerzen allein ausreichen, glaube ich eher weniger. Da würden sie glaube ich probieren Deine Schmerzen zu lindern. Ich würd eher mit dem Arzt direkt über die Arbeitsbedingungen sprechen, denn nur stehen ist äußerst schlecht für Dich ( Deine Venen schreien wahrscheinlich förmlich nach Krampfadern und Wassereinlagerungen in den Beinen), teilweise dann noch vorgebeugt (toller Druck nach unten auf den MuMu) - irgendwann stört Dein Bauch eh, und Du kommst nicht mehr an die Wurst ran ;)! Und das Dein Arbeitgeber das so möchte, da er Dich nicht anderweitig einsetzen kann. Wenn Du einen verständnisvollen Arzt hast, sollte ihm das genügen!
Ansonsten mußt Du alles aufzählen, was man an Beschwerden haben kann, was aber in der 16.SSW sich noch ein wenig einschränkt. Eben Rückenschmerzen mit ziehen ins Gesäß (teilweise ins Bein - hinten entlang), schwere Beine, die abends auch noch dick werden...mehr fällt mir auch nicht ein. Und gerade Rückenschmerzen, falls Du keine hast, lassen sich manchmal schlechter vorspielen - ich red da aus Erfahrung, bin Physio, und da beobachtet man die Patienten ganz genau, wie sie sich bewegen, teilweise um raus zubekommen, welche Struktur betroffen ist, bzw. was für Schonhaltungen der Pat. einnimmt um weitere Schlußfolgerungen zu ziehen. Also nicht ganz so ohne, ein geschultes Auge läßt sich nicht so leicht hinters Licht führen, deshalb würde ich das Gespräch suchen.

Ich hoffe ich konnte Dir ein wenig helfen,
LG Katrin

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Re: Beschäftigungsverbot

Antwort von gonsolina, 24. SSW am 08.01.2008, 22:06 Uhr

Hi, hab gerade noch etwas gefunden, wegen stehendem Beruf! Schau mal unter dem Link, der zweite Punkt!

http://www.gesetze-im-internet.de/muschg/__4.html

LG Katrin

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Re: Beschäftigungsverbot

Antwort von arndti am 08.01.2008, 22:10 Uhr

das mit dem bv ist nicht so einfach. wenn der betrieb kleiner ist als 20angestellte bekommt der arbeitgeber das geld meist zu 100% von der kk wieder. wenn er größer ist muß der arbeitgeber einen teil aus eigener tasche zahlen.
wenn man nur krank geschrieben ist muß der arbeitgeber das volle gehalt zahlen außer du bist länger als 6wochen krank geschrieben dann zahlt die kk zu 100%. so war es bei mir vor 2jahren gesetzlich geregelt.
ich hatte am anfang meiner ss viele probleme mit zahlreichen kh aufenthalten. meine fä hatte mich auch immer nur so lange krank geschrieben wie es nötig war und winkte zu einem bv gleich ab. bis das mobbing von meinem chef unerträglich war. er ist hochkolerisch und hat mich psychisch wirklich fertig gemacht. meine fä arbeitet mit einer hebamme zusammen und der hab ich mich dann anvertraut weil ich es nicht mehr ausgehalten habe. die hebamme ist dann zu meiner fä und hat mit ihr gesprochen. ich habe danach ein bv bekommen aber nur aus dem grund weil der psychische druck nicht mehr auszuhalten war. mein chef hatte mir sogar vorgeworfen das ich nur simuliere um mir auf seine kosten ein schönes leben zu machen. dies sagte er mir nachdem ich aus dem kh entlassen wurde da hatte ich gerade den zwilling meines sohnes verloren.
lange rede kurzer sinn: es ist eußerst schwierig ein komplettes bv zu bekommen versuch es mit einem teilbv das heißt dann das du nur noch halbtags arbeitest aber das gleiche geld bekommst. ach ja und denk dir keine geschichten aus sondern rede offen mit deinem arzt. wenn ich das gemacht hätte wäre ich nicht so lange durch die hölle gegangen.

ich wünsch dir alles gute!

puh ganz schön lang geworden....sorry

lg jule

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Re: Beschäftigungsverbot

Antwort von Pinkewolke83, 40. SSW am 08.01.2008, 22:39 Uhr

Also, ich hab auch BV bekommen, war ab der 14 Woche krank geschrieben für 8 Wochen (die ersten 6 zahlt der Arbeitgeber, alles danach die KK)und habe danach von meinem FA ein BV bekommen.

Habe als Kellnerin gearbeitet und da wir immer unterbesetzt gearbeitet haben war das zuviel stress.

Schau mal im Internet nach unter Mutterschutz, da stehen die Bedingungen unter denen man noch arbeiten darf.
Man darf z.B. nur noch bis 22uhr arbeiten, meine Schicht ging allerdings immer bis 24uhr und mein Chef konnte ja schlecht noch jmd für 2 std in den Laden bestellen...

Mein Arzt hat sich damals aber ziemlich angestellt mir das auszustellen, habe ihm dann allerdings klar gemacht das ich einfach nicht mehr da arbeiten KANN (ich hab von dem Stress immer voll die Bauchschmerzen bekommen)und ihm gesagt was ich alles tun muss obwohl es nicht zulässig ist...

Mein Chef hat das geld zu 100% von der KK wieder bekommen, es gibt neuerdings eine neue Versicherung in die ALLE Arbeitgeber einzahlen müssen, dafür bekommt man dann das Geld immer zurück.
Erkundige dich mal bei deiner KK danach.

Im allgemeinem würde ich dir aber von einem BV abraten wenn es nicht unbedingt notwendig ist, ich hab mich in meinem ganzen Leben noch nie so gelangweilt wie in meiner SS!!
Ausserdem fällt ja (weiß nicht wie das bei dir ist) das Tinkgeld weg, was sich finanziell echt bemerkbar gemacht hat!

LG

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Re: Beschäftigungsverbot

Antwort von Rollo, 33. SSW am 09.01.2008, 9:48 Uhr

Also bei mir hat der AG das Gehalt voll weiter gezahlt....
Gib mal Bescheid, wenn Du genaueres weißt.

Liebe GRüße

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Re: Beschäftigungsverbot

Antwort von Heike64, 4+6. SSW am 09.01.2008, 10:06 Uhr

Laut Mutterschutzgesetz darfst du nach Ablauf des fünften Monats nicht merh länger als 4 Stunden stehen. Dann gibt es ein BV.
Liebe GRüße
Heike

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Re: Beschäftigungsverbot

Antwort von Monsterchen, 39. SSW am 09.01.2008, 11:58 Uhr

Also ich bin auch in einer Fleischerei beschäftigt gewesen!Und habe ein Beschäftigungverbot bekommen.Weil ich dauernd ins Kühlhaus musste und das hat dazu geführt das ich immer Erkältet war.Und mein immunsystem dadurch sehr geschwächt war.Und mein Fa meinte das würde dem Kind sehr schaden.Also du wirst weiter von deinem Arbeitgeber bezaht aber er bekommt 100% von der KK zurück.

Alles lieb
Brigitte

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Re: Beschäftigungsverbot

Antwort von corina30, 16. SSW am 09.01.2008, 20:15 Uhr

War heute bei meiner FA sie hat mir sofort BV gegeben ohne Diskussion. Danke für eure Antworten

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Re: Beschäftigungsverbot

Antwort von corina30, 16. SSW am 09.01.2008, 20:16 Uhr

War heute bei meiner FA sie hat mir sofort BV gegeben ohne Diskussion. Danke für eure Antworten

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