Schwanger - wer noch?

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Geschrieben von super-mami, 17. SSW am 05.06.2007, 20:34 Uhr

Beschäftigungsverbot

Meine FÄ meinte, wenn ich weiterhin so viel Stress in der Arbeit hätte und das Ziehen der Mutterbänder nicht besser werden sollte, dann muss sie mir ein Beschäftigungsverbot erteilen..... HILFE!!!! Will ich ja gar nicht, aber wollte jetzt mal nachfragen, wie das dann eigentlich ist, nach welchen Gehältern sich das richtet. Nach den letzten 12? Oder den letzten 3?????

Wird dann eigentlich auch Mutterschaftsgeld von der KK gezahlt??

 
12 Antworten:

Re: Beschäftigungsverbot

Antwort von Danii2307, 35. SSW am 05.06.2007, 20:44 Uhr

Hallo,
bei einen Beschäftigungsverbot bekommst du dein Volles Gehalt bis zum Mutterschutz ohne Abzüge.
Gruß Daniela

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Re: Beschäftigungsverbot

Antwort von super-mami, 17. SSW am 05.06.2007, 20:46 Uhr

ja das weiß ich schon.... aber das muss die KK ja auch berechnen und welche letzten Gehälter werden dazu hergenommen???
Und gibts ein Mutterschutzgeld von der KK??

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Re: Beschäftigungsverbot

Antwort von Niki100706, 22. SSW am 05.06.2007, 20:46 Uhr

Hallo super-mami

danii hat ja schon geschrieben .. bekommst alles weiter wie gewohnt. kannst ja nix für und wird so gehandhabt als ob du nur krankgeschrieben wärst. Muttershcaftsgeld usw. auch.

Grüße Niki
:-)





P.s. wer mich besuchen kommen mag

www.alles-ums-baby.de

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Re: Beschäftigungsverbot

Antwort von super-mami, 17. SSW am 05.06.2007, 20:49 Uhr

aber das Geld zahlt ja dann die KK weiter... oder??? Nach welchem Nettogehalt (das schwankt bei mir immer) richtet sich denn das?

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Re: Beschäftigungsverbot

Antwort von Danii2307, 35. SSW am 05.06.2007, 20:53 Uhr

Ja ich glaub wir reden anneinander vorbei; das was du letzten Monat und vorletzten Monat und davor .... also dein ganz normales Gehalt bekommst du von deinen Arbeitgeber gezahlt quasi als wenn du arbeiten würdest, ER holt sich das wieder von der Versicherung. du hast damit nichts zu tun.
Mutterschaftsgeld oder wie sich das schimpft bekommst du wenn du in den Mutterschutz gehst (ab 35.SSW) von der Krankenkasse, bekommst dafür dann von deinen FA eine Bescheinigung, wie hoch kann ich dir nicht sagen weil ich miene Bescheinigung erst Montag abgeschickt habe.

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Re: Beschäftigungsverbot

Antwort von Niki100706, 22. SSW am 05.06.2007, 20:54 Uhr

Habs gefunden.

Letzten 13 wochen bei wöchtlicher auszahlung bzw. letzten 3 monate wird ein durchschnittseinkommen berechnet.

http://www.bmfsfj.de/RedaktionBMFSFJ/Broschuerenstelle/Pdf-Anlagen/PRM-23682-Broschure-Mutterschutzgesetz,property=pdf,bereich=,rwb=true.pdf

Seite 20 Mutterschutzgeld + beschäftigungsverbot

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Re:Ahhhh du bekommst immer unterschiedliches Gehalt....

Antwort von Danii2307, 35. SSW am 05.06.2007, 20:56 Uhr

du wirst doch sicher ein Grundgehalt haben ? wenn du eine Stundenkraft bist kann ich dir das natürlich auch nicht sagen, ich habe ein immer gleich bleibendes Nettoeinkommen deshalb war es für mich so einfach zu erklären :-) einfach mal bei der KK anrufen

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Re: Beschäftigungsverbot

Antwort von Joelle1812, 23. SSW am 05.06.2007, 21:44 Uhr

Also ich stehe unter Beschäftigungsverbot und bekomme genauso viel wie sonst auch.
Laut Mutterschutz darf Dir durch ein Arbeitsverbot kein finanzieller Nachteil enstehen.
Ich muss sagen mir geht es wesentlich besser kommt ja auch darauf an wo man arbeitet.
Lieben Gruss

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Re: Beschäftigungsverbot

Antwort von super-mami, 17. SSW am 05.06.2007, 22:03 Uhr

bist ein Schatz!!!!

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Gilt das auch für 400€-Kräfte ???

Antwort von elkeupina, 19. SSW am 06.06.2007, 0:23 Uhr

Hallo!

Wo wir hier gerade beim Thema sind:
Ich werde demnächst auch ein Beschäftigungsverbot bekommen.
Weiß zufällig jemand von euch, ob auch die 400€ Jobler ihren vollen Lohn weiter erhalten?

Danke!
LG

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Re: Gilt das auch für 400€-Kräfte ???

Antwort von Joelle1812, 23. SSW am 06.06.2007, 8:05 Uhr

Ich denke das gilt für jede Schwangere in jedem Beruf mit jedem Gehalt.

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Re: Gilt das auch für 400€-Kräfte ???

Antwort von super-mami, 17. SSW am 06.06.2007, 17:51 Uhr

wo wird man sowas denn erfragen können?

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