Geschrieben von Karry, 15. SSW am 14.07.2006, 8:07 Uhr |
Beschäftigungsverbot
Hallöchen :-)
Ich les ja meistens nur mit, aber nun hab ich auch mal eine Frage. Hatte von euch schon mal jemand ein Beschäftigungsverbot und musste deswegen zum MDK um das bestätigen zu lassen? Und wenn ja auf wessen Veranlassung, die der KK oder des Arbeitgebers???
Bei mir steht nämlich ein Beschäftigungsverbot aus diversen Gründen an und nun hat mich jemand ziemlich verunsichert, dass ich deswegen zum MDK müsse und dies sehr unangenehm wäre...
Liebe Grüsse
Petra
Re: Beschäftigungsverbot
Antwort von kruemel2001, nix mehr. SSW am 14.07.2006, 8:40 Uhr
Hallo!
Ich hatte in allen 3 SS die gehalten haben Beschäftigungsverbot. Zum MDK musste ich nur in der 1.SSW und das war noch zu Ostzeiten. Die hatten nur ein paar Fragen gestellt und das wars dann. Meine FÄ hatte mich draufhin gewiesen, das es passieren KANN, das ich da hin muss, kam aber nie was. Der AG hat das Recht, das Beschäftigungsverbot anzufechten, deswegen sind auch viele Ärzte sehr zurückhaltend damit.
Ich denke, Deine FÄ wird ihre Gründe für das BV haben, also brauchst Du auch keine Angst haben, falls Du wirklich zum MDK musst.
LG Susi
Re: Beschäftigungsverbot
Antwort von sonnigen-tag, 17.. SSW am 14.07.2006, 8:43 Uhr
Ich hatte damals im Oktober Beschäftigungsverbot (also von Oktober bis Dezember).
Aber ich musste nirgendwo hin.
Was ist denn das MDK???
Re: Beschäftigungsverbot
Antwort von twoprincess am 14.07.2006, 9:17 Uhr
ich konnte bei beiden ss nicht aebeiten wegen starker übelkeit u brechreiz, mußte es vom chefarzt bewilligen lassen, das krankenhaus hat ne bestätigung geschrieben u damit ab zur krankenkasse u geld beantragt..
war kein problem, bin allerdings aus österreich..
Re: Beschäftigungsverbot
Antwort von Nummerzwei, 40. SSW am 14.07.2006, 9:50 Uhr
Medizinischer Dienst der Krankenkassen
Re: Beschäftigungsverbot
Antwort von Nummerzwei, 40. SSW am 14.07.2006, 9:56 Uhr
Ich habe in dieser Schwangerschaft ab der 19. Woche eins gehabt. Ein Arzt wollte es mir nicht geben und wollte mir weismachen, dass das niemals durchkommt, weil ich Teilzeitkraft bin. Meine neue, viel bessere und kompetentere Ärztin, hat es sofort ausgestellt. Sie hat auch darauf hingewiesen, dass man im äußersten Notfall sich dazu äußern muss, aber nichts ist passiert. Erstmal muss sich der Arzt im Rahmen seiner Schweigepflicht äußern, warum er es ausgestellt hat. Im Grunde würden AG immer den kürzeren beim Berschäftigungsverbot ziehen. Denn das Mutterschutzgesetz ist da schon sehr deutlich. Erst mal muss der AG beweisen, dass es keine Gefährdung deines Lebens oder des LEbens deines Kindes am Arbeitsplatz gibt. Und wenn ein FA schon ein Beschäftigungsverbot ausstellt, dann hat das gute Gründe.
Mach dir keinen Kopf. Laß dir das Verbot geben und entspann dich.
Anne
Re: Beschäftigungsverbot
Antwort von *berni*, 29. SSW am 14.07.2006, 10:45 Uhr
Hatte in der ersten SS ab der 25. SSW Beschäftigungsverbot, jetzt ab der 12.SSW Beschäftigungsverbot erhalten.
Mein Arbeitgeber hat das nicht angezweifelt, da mein Frauenarzt in die Bescheinigung schon Gründe eingetragen hat (weiß nicht ob das unter Datenschutz gefallen wäre aber ich hatte nix dagegen).
Alles Gute *berni*
Re: Beschäftigungsverbot
Antwort von Kryo, 25. SSW am 14.07.2006, 18:29 Uhr
Hallo Karry!
Also ich mußte nicht zum MDK. War bei mir zwar ein hin und her bis ich es genehmigt bekommen habe. Da mein Arbeitgeber sich mit diesen Sachen nicht aus kannte.Zum Schluß hat mich meine FÄ ein Schreiben (Beschäftigungsverbot) mit gegeben, den sollte ich bei mein Arbeitgeber abgeben. Und dann lief es aufeinmal.
LG Tina mit Sternchen & Wunder im Bauch
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