Geschrieben von susimaus am 01.09.2015, 10:35 Uhr |
Beschäftigungsverbot vom Arbeitgeber
Ist hier noch jemand der ein Beschäftigungsverbot von seinem Arbeitgeber bekommen hat und vorher noch Überstunden abfeiern und Urlaub nehmen musste?
Kennt vielleicht jemand ein Gerichtslurteil diesbezüglich?
Re: Beschäftigungsverbot vom Arbeitgeber
Antwort von Zoe83, 32. SSW am 01.09.2015, 10:58 Uhr
Hi,
ich habe mein BV zwar vom Doc bekommen, aber mein Arbeitgeber hat zu mir gesagt das der Urlaub für dieses Jahr aufgehoben wird bis ich dann aus der Elternzeit komme.
Aber frag doch mal im Expertenforum die Rechtsanwältin - da hast du dann zumindest eine Aussage die dich weiter bringt ;-)
VG
Re: Beschäftigungsverbot vom Arbeitgeber
Antwort von blanchecat am 01.09.2015, 13:17 Uhr
Ich hatte in meiner ersten SS ab der 9. SSW ein BV vom Arzt. Der Resturlaub und die Überstunden müssen direkt im Anschluss an meine Elternzeit genommen werden, nicht vorher...
Kann mir nicht vorstellen, dass dein AG sich da auf legalem Grund bewegt. BV ist BV, da kann er gewiss nicht von dir verlangen erst Urlaub und Überstunden abzufeiern...
Re: Beschäftigungsverbot vom Arbeitgeber
Antwort von Rivendell0211 am 01.09.2015, 13:17 Uhr
Ich habe auch ein BV vom Arbeitgeber bekommen aber wegen Urlaub hat er gar nichts gesagt. Hab ich ehrlich gesagt auch nicht daran gedacht zu fragen.
Re: Beschäftigungsverbot vom Arbeitgeber
Antwort von Hoffnungsschimmer86, 14. SSW am 01.09.2015, 14:15 Uhr
Wenn du ein BV bekommst, dann gilt das eigentlich ab sofort und du musst dafür keinen Urlaub oder Überstunden nehmen. Alles steht dir nach der Elternzeit zu. Entweder lässt du es dir dann auszahlen oder du nimmst dir dafür frei. Das muss dann mit dem AG geregelt, aber noch nicht jetzt entschieden werden.
Re: Beschäftigungsverbot vom Arbeitgeber
Antwort von susimaus am 01.09.2015, 14:24 Uhr
Mein Problem ist das das Beschäftigungsverbot nicht vom Arzt kam sondern der Arbeitgeber es ausgestellt hat, da ich ja in der Pflege nicht mehr eingesetzt werden konnte.
Re: Beschäftigungsverbot vom Arbeitgeber
Antwort von Hoffnungsschimmer86 am 01.09.2015, 14:32 Uhr
Aber das macht doch keinen Unterschied. Dein AG darf nicht von dir verlangen, dass du dir erstmal Urlaub nimmst. Wende dich sonst an die zuständige Berzirksregierung. Die haben da Leute, die sich auskennen und deinen AG sonst evtl mal auf den neusten Stand bringen. ;)
Wenn er dich momentan nicht weiter beschäftigen bzw deinen Arbeitsplatz so anpassen kann, dass du dort weiterarbeiten könntest, dann gilt das BV ab sofort. Ohne dass du erst Urlaub nehmen musst.
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