Geschrieben von sheena, 11. SSW am 16.05.2008, 9:27 Uhr |
Arbeitgeber rät zum Berufsverbot
Guten morgen,
habe gerade bei meinem Arbeitgeber angrufen, und bescheid gegeben, dass ich noch weiter krankgeschrieben werde.
Da mir mein Arbeitgeber keine leichteren Tätigkeiten garantieren kann., hat sie mir zum Berufsverbot geraten. Mein Arzt soll eien bescheinigung ausfüllen, dass ich gesundheitlich nicht in der lage bin in der Altenpflege zu arbeiten. Dann leiten die es weiter zur Karnkenkasse.
Nun meine Frage. Wie ist das, wenn mein Arzt es mir Dienstag ausstellt, abe rich dann später den Arzt wechsel?
Hat das berufsverbot dann noch Gültigkeit?
Lieben gruß ilka ( ab heute 10+0 )
Re: Arbeitgeber rät zum Berufsverbot
Antwort von Melle_maus, 36. SSW am 16.05.2008, 9:33 Uhr
Ja hat es!
Ich konnte nicht den arzt weckdel da ich kein arbeitsverbot gemacht habe sonder alle 4 wochen mich krankschreiben lassen hab weil sei ein trottel bei der krankenkasse erzählt hätte das ich dann kein mutterschutz geld bekomme aber später hatte ich noch ne andere gefragt die meinte das ich trotzdem es bekommen hätte!
also ich konnte auch nicht mehr als köchin arbeiten und es ist in deinem beruf auch besser wenn du zu hause bleibst!
Re: Arbeitgeber rät zum Berufsverbot
Antwort von möwe am 16.05.2008, 9:43 Uhr
in der Altenpflege ist ein Beschäftigungsverbot recht häufig.
Ich arbeite auch in der Altenpflege und hatte das auch in der letzten Schwangerschaft.
Ist ganz praktisch, Du bleibst nämlich bei vollem Gehalt zuhause.
In der Schwangerschaft, darfst Du ja nicht mehr so viel heben, keine Injektionen, keine Nachtdienste etc.
und die AG sind dagegen versichert, d.h. sie bekommen Dein Gehalt von der Berufsgenossenschaft wieder.
ist auf jeden Fall finanziell besser für Dich, als wenn Du dann irgendwann Krankengeld bekommst.
Und alle 4 Wochen zum Arzt läufst und Dein AG auch immer nur im 4 Wochenrhytmus planen kann.
Du kannst auch den Arzt wechseln, das hat auf Dein Beschäftigungsverbot keinen Einfluss. Einmal die Bescheinigung ausgestellt, dann läuft das und gut ist
LG Diana
Re: Arbeitgeber rät zum Berufsverbot
Antwort von shila2008, 21. SSW am 16.05.2008, 11:27 Uhr
Wie denkt ihr sieht es in der Krankenpflege aus?
Hab jetzt auch noch evtl. nen Bandscheibenvorfall ( kann nicht 100%ig bestätigt werden, da kein röntgen,...).
LG
Berufsverbot vs. Krankschreibung
Antwort von schleichkatze, 32. SSW am 16.05.2008, 11:35 Uhr
Hallöchen,
bei Berufsverbot zahlt Dein AG Dein Gehalt voll weiter, auch bei eingeschränktem BV (ich hab z.B. die Stunden reduzieren müssen). Ob er das von der KK wieder bekommt, hängt (laut meiner KK) von der Größe des Betriebes ab, sollte Dir aber in dem Fall egal sein.
bei Krankschreibung bekommst Du ja irgendwann Krankengeld (ich meine ab 6 Wochen).
Dein Gehalt vor ET wird in das Elterngeld einberechnet - auch wenns nur Krankengeld war. Für Dich ist also eigentlich besser, wenn Du ein BV bekommst.
Ich denke, dass das BV komplett vom Arzt unabhängig ist, es ist ja ein Attest, der mit Deinem Zustand und Deinem Job zusammenhängt, nicht mit der Laune des Arztes (übrigens kann glaub ich auch der AG ein BV aussprechen).
Deine KK kann Die aber da bestimmt auch Auskunft geben.
Liebe Grüße
Babs
Re: Berufsverbot vs. Krankschreibung
Antwort von punkt06, 18. SSW am 16.05.2008, 13:09 Uhr
Hi!
mein Arbeitgeber hat mir in beiden SS ein Berufsverbot ausgesprochen. Das muss nicht unbedingt vom Arzt kommen.
Das Geld wurde problemlos weiter bezahlt. Natürlich lief das alles schriftlich.
LG
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