Schwanger - wer noch?

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Geschrieben von jessysternchen, 29. SSW am 06.01.2006, 12:45 Uhr

arbeitgeber bescheid geben???

hallo ihr lieben,

ich habe eine 50%stelle im altenheim,habe jedoch seid sep.05 ein beschäftigungsberbot.war dann gestern bei meinem arbeitgeber um ihm schriftlich mitzuteilen,dass ich die gesamte elternzeit in anspruch nehme werde.er war sehr unfreudlich usw. aber das liegt daran das er mir ja bis zum mutterschutz das volle gehalt zahlen muß ohwohl ich nihct arbeite das passt ihm nicht!nun habe ich noch 250 überstunden ausstehen und nun habe ich ihn gefragt ob er mir sie ausbezahlt er sagte klar nein!dann meinte ich zu ihm,dass ich vor habe nach den 8wochen der geburt bei ihm auf 400euro arbeiten möchte wenn alles in ordung mit meinem krümel ist.und dies lehnte er auch ab.dann hab ich gesagt ich ginge zum anwalt, daraufhin hat er mir dann vorgeschlagen mich auf 400euro einzustellen so das ich jeden monat mein geld bekomme und ich nicht arbeite,damit die überstunden dann wech sind.aber das sind ja nur 5 monate. was ist danach? kann ich dann überall auf 400euro arbeiten?bekommt ma auch die lohnsteuerkarte vom arbeitgeber zurück?
und noch eine frage muß ich ihm mitteilen wenn das kind da ist?

vielleicht kann mir ja der ein oder andere helfen,bevor ich mich beim anwalt für arbeitrecht informiere.

lg jessysternchen

 
1 Antwort:

Re: arbeitgeber bescheid geben???

Antwort von Xaveria, 27. SSW am 06.01.2006, 14:43 Uhr

1. Seit 01/06 muss dein AG nicht mehr allein das volle Gehalt zahlen, die KK zahlt 100% von deinem netto und 10-20% der SV-Beitrage. Ab 01/06 sind alle AGs voll U2pflichtig und das bedeutet, dass sie auch die Erstattung bekommen.

2. Was ist mit deinem Urlaubsanspruch?? Auch den muß er dir auszahlen!!
Somit kamen nochmals rund 10-16 Tage (evtl. auch die Hälfte bei TZ) zusammen.

3. Du kannst auch mehr als 400 EUR im Monat bekommen, solange du unter 30 Std. bleibst.

4. Wenn ich es richtig grob über den Daumen rechne (1/2 Stelle = 20 Std. = 160 Std. im Monat + Urlaube) müsste er dir fast 2 Monate noch das volle Gehalt zahlen.

5. Frag mal bei euch nach ob es so was wie ÖRA (öffentliche Rechtsauskunft) gibt. Dort kannst du dir erstmal unverbindlich Rat holen bevor du einen eigenen Anwalt einschaltest. Die beraten aber nur wenn du keine Rechtschutzversicherung hast. Hast du die, dann geh lieber gleich zu Anwalt.

Für mich klingt es so als ob dein AG verdammt billig aus der Sache raus kommen will.

LG Xav
(Personalsachbearbeiterin)

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