Geschrieben von Kathleen2611, 35. SSW am 31.05.2005, 10:34 Uhr |
Arbeitet von euch jemand auf der krankenkasse??
hab nämlich 1problem,bekomme kein mutterschaftsgeld weil mein freund zuviel verdient und ich somit kein alg2 bekomme,jetzt sagt mir die krankenkasse das ich sobald ich erziehungsgeld bekomme,´krankenversichert bin über erziehungsgeld,im moment muss ich mich ja selbst versichern,weiss jemand wie das ist,ich blick da nimmer durch und die wohl selbst auch nicht
ja, ich
Antwort von Tina_Lu am 31.05.2005, 10:44 Uhr
hm, ich denke auch, dass du kein anspruch aufs MG hast wenn du kein ALG2 beziehst! MG bekommt man, wenn man arbeitet oder arbeitslos ist! alle anderen bekommen früher entbindungsgeld! und da es das nicht mehr gibt, bekommst du leider nichts!
mit der versicherung ist es so, dass du leider niemanden hast, über den du dich versichern kannst! es sei denn über deine eltern, wie alt bist du denn???
ich denke, die krankenkasse hat recht und du musst dich leider bis zum bezug des erz-geldes selber versichern.....
aber für eine besser auskunft bräuchte ich ein paar mehr infos.
ich hoffe, ich konnte dir erstmal helfen!?
Re: ja, ich
Antwort von Kathleen2611, 35. SSW am 31.05.2005, 13:15 Uhr
ich bin 26 und mein freund wird die versicherung für mich zahlen,jetzt hat mir die krankenkasse gesagt das selbst wenn ich erziehungsgeld bekomme,ich mich weiter selbst versichern muss die ganzen 2,5jahre wo ich zuhause mit dem baby bin,stimmt das so oder ist das anders,die krankenkasse sagt so und die erziehungsgeldstelle wieder anders.was für angaben bräuchtest du noch??wäre schön wenn du mir da helfen könntest auf den behörden weiss ja der eine vom anderen nichts
Re: ja, ich
Antwort von speedy, 28. SSW am 31.05.2005, 22:34 Uhr
Hi,
laut Gesetz bist du beitragsfrei in deiner bisherigen Krankenkasse weiterversichert, solange du in Elternzeit bist (unabhängig vom Bezug des Erziehungsgeldes).
Die Voraussetzung ist aber, dass du zur Zeit selbst in der gesetzlichen KK versichert bist.
Das heisst, private bleiben privat versichert und müssen auch weiter privat zahlen. Minijobber, die nur über die Knappschaft versichert sind, sind keine regulären Mitglieder der gesetzl. KK und müssen sich daher auch selbst versichern.
Gruß, Speedy
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