Schwanger - wer noch?

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Geschrieben von minimal, 34. SSW am 24.11.2008, 14:15 Uhr

Antrag auf Mutterschaftsgeld

Hi,

ich hoffe, das mir jemand von euch helfen kann. Habe wohl irgendwie ein Brett vor dem Kopf und bekomme diesen gelebn Schein nicht alleine ausgefüllt *schäm*

Punkt 4 weiß ich nicht zu beantworten.
4. mir Arbeitsentgeld (Urlaubsabgeltung) bis zum ______ zusteht.
Woher weiß ich was da rein kommt? ET habe ich vorrausichtlich am 06.01.09

Bei Punkt 3 wird es wohl der letzte Arbeitstag vor dem BV sein richtig?
3. ich am ________ zuletzt gearbeitet habe

Kann man das nicht einfach gestalten?

Ich wäre echt froh, wenn mir einer da weiter helfen kann.

LG

mini

 
4 Antworten:

Re: Antrag auf Mutterschaftsgeld

Antwort von Charisma, 33. SSW am 24.11.2008, 14:57 Uhr

Ich bin zwar noch nicht ganz so weit, aber ich glaube, bei Punkt 3 ist es nicht der letzte Arbeitstag vor dem BV, sondern der letzte Arbeitstag vor dem Mutterschutz. Das BV ist da unerheblich.

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Re: Antrag auf Mutterschaftsgeld

Antwort von hedda84, nö. SSW am 24.11.2008, 14:57 Uhr

ich habe bei mir immer 31.08 angegeben und so ganz genau brauchen die das ja nicht....wissen ja, das du arbeitest/gearbeitest hast und schwanger bist...
ist nur wichtig, damit die wissen, was sie zahlen müssen, da der rest vom ag oder bunderversicherungsanstalt gezahlt wird....

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Re: Antrag auf Mutterschaftsgeld

Antwort von Djina, 12. SSW am 24.11.2008, 14:59 Uhr

1. Punkt: Da Du Deinen anteiligen Urlaubsanspruch vorher nehmen solltest, möchten die wissen, ob er Dir ausbezahlt wird, wenn ja wieviel. Wenn Du Deinen Resturlaub vorher nimmst, brauchst Du da nichts eintragen.

2. Punkt: letzter Arbeitstag vor Beginn des Mutterschutzes - Berufsverbot ist unerheblich

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Re: Antrag auf Mutterschaftsgeld

Antwort von minimal, 34. SSW am 24.11.2008, 15:14 Uhr

DAnke euch für eure Antworten.

und sie wollen als letzten Arbeitstag wirklich den Tag vor dem BV haben. Nicht den vor dem Mutterschutz.

Meinen Resturlaub (eigentlich ganzen Jahresurlaub) werde ich an meine Elternzeit drann hängen. Ist mit meinem AG so abgesprochen. Davon habe ich mehr, als wenn er mir jetzt ausgezahlt worden wäre.

Und bei dem Punkt 4 wollen sie den Beginn des Mutterschutzes wissen.
Und ich dachte, der ergibt sich für die KK automatisch aus dem voraussichtlichen ET. ALso gut, rechne ich es ihnen auch nochmal aus *g*
Da ich 06.01.09 ET habe, beginnt mein Mutterschutz am 25.11.08 *lach*

Vielen lieben DAn nochmal. Ich finde immer noch sie könnten es deutlicher schreiben.

LG

mini

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