Schwanger - wer noch?

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Geschrieben von teufelchen-1977, 27. SSW am 12.11.2008, 7:41 Uhr

2 gemeinsammes kind, wirkt sich das auf den Unterhalt....

des erstgebohrenem kindes aus????


Guten Morgen erstmal. MEin Mann hat eine 15 Jährige Tochter aus erster Beziehung für die er jeden Monat über 300 Euro Unterhalt bezahlt. Jetzt bekommen wir unser 2. gemeinsames Kind wirkt sich das irgendwie auf den Unterhalt für die Grpße aus?

Net falsch verstehen, mein Mann würde wenn er könnte 10000000 Euro unterhalt für sie bezahlen, wenn sie auch nen nutzen davon hätte. Sie bekommt nur 10 € Taschengeld von ihrer Mutter und in den Urlaub fährt sie auch nur mit uns. ( da bei ihrer Mutter und stiefvater ja wohl nie geld da ist, pobwohl die beide voll verdienen in einer eigentumswohnung leben, mein mann ist selbständig aber da denken die natürlich das er millionen schäffelt jeden Monat. ( wir haben einen 2 mann betrieb da bleibt net viel über) es wird ihr immer eingetrichtert das sie kein Geld haben. Mein mann muss nun da ich ja in erziehungsurlaub bun und wieder ein bab< bedkomme für mich und sozusagen 3 kinder aufkommen.

Lg sorry etwas wirr aber meine maus schreibt mit. ;-)))
Die Große bekommt auch so viel von

 
3 Antworten:

Re: 2 gemeinsammes kind, wirkt sich das auf den Unterhalt....

Antwort von Chrissy1977, 9. SSW am 12.11.2008, 7:56 Uhr

Ja, der Unterhalt wird wohl etwas weniger werden..... nach neuem Recht kommen erst alle Kinder, dann die neue und die Ex-Frau (falls die nicht wie in eurem Fall wieder verheiratet ist). Es wird das verfügbare Einkommen Deines Mannes abzüglich Selbstbehalt nach Düsseldorfer Tabelle auf die 3 Kinder je nach Alter verteilt.
Lieben Gruß
Chrissy

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Re: 2 gemeinsammes kind, wirkt sich das auf den Unterhalt....

Antwort von nicma9805 am 12.11.2008, 9:21 Uhr

hi chrissy hat rechtmuss durch die kids aufgeteilt werden.lg

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Re: Da würd ich mich nicht drauf verlassen...

Antwort von sophia-maus, 7. SSW am 12.11.2008, 12:31 Uhr

...mein Mann hat auch 3 Kin der aus erster Ehe,da zwei von denen ne Ausbildung machen bezahlt er nur noch für seinen jüngsten (15 Jahre ).
Und zwar auch 300 Euro.
Das ist nämlich der Mindestsatz lt Düsseldorfer Tabelle.
Wir haben auch schon ne Tochter (15 Mon) und ich bin nun wieder schwanger.
Es ist zwar wirklich so, dass die Kinder an erster Stelle stehen,dann die neue Partnerin unddann die Ex-frau, aber das spielt ja in eurem Fall keine Rolle weil er ja,so wie ich`s verstanden hab keinen U-halt für die Frau bezahlt.
Wäre das der Fall, könntest du davon ausgehen,dass dieser U-halt (Exfrau) ab Geburt des 2.Kindes wegfällt.
Aber für die Kinder muss er immer aufkommen.
Ich weiß das 300 Euro viel Geld ist aber es wird nicht weniger,eher mehr, denn die Düsseldorfer Tab. richtet sich ua nach dem Alter des Kindes (je älter je mehr Anspruch).

Aber irgendwann ist das auch vorbei, spätestens wenn das Kind Voilljährig ist.
Mein Mann hat am Anfang´,als die 3 Kinder noch U-ha´lt bekommen haben sogar mehr als 900 Euro bezahlt. Das war hart,aber ich hab mir auch immer gesagt: irgendwann wird`s besser und die einzige die dann drunter leidet ist die dämliche Exfrau.

Viel Glück.

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