Geschrieben von Bajuli am 09.02.2019, 11:18 Uhr |
Schulunfall - Krücken
Hallo zusammen,
habe eine Frage die ich zwar am Montag definitiv kläre, aber würde es gerne jetzt wissen.
Mein Sohn hatte einen Schulunfall und hat sich das Bein gebrochen. Das ist in der Uniklinik natürlich alles als BG-Fall gelaufen. Er hat dann auch ein Rezept für Krücken bekommen. Darauf steht die KUVB als Kostenträger und es ist gebührfrei angekreuzt.
Jetzt habe ich heute eine Rechnung vom Sanitätshaus für die Krücken bekommen, zahlbar innerhalb einer Woche.
Ist das normal?
Wir sind sonst privat versichert, dachte vielleicht liegt es daran. Aber davon steht wirklich nichts auf dem Rezept und das ist ja der Rechnung angeheftet.
Muss man das wirklich selbst bezahlen und sich dann von der BG wiederholen?
LG
- Schulunfall - Krücken - Bajuli 09.02.19, 11:18
- Re: Schulunfall - Krücken - Julie 09.02.19, 13:19
- Re: Schulunfall - Krücken - kati1976 09.02.19, 17:26
- Re: Schulunfall - Krücken - leaelk 09.02.19, 18:20
- Re: Schulunfall - Krücken - Bela66 10.02.19, 13:56
- Danke - Bajuli 10.02.19, 15:17
- Re: Schulunfall - Krücken - mutti6 10.02.19, 19:24
Hypospadie
Stirnkopfschmerzen beim Husten und Springen
Re: Bronchitis und mittelohrenmittelohrentzündung
Kind ständig schlapp
Wie jemanden hier anschreiben?
Bronchitis angehende lungenentzündung
Wala Glubolis
Ausschlag
Seltsames, wiederkehrendes Erbrechen bei Tochter (8 Jahre)