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Geschrieben von alexa271187 am 09.12.2012, 15:47 Uhr

kann jemand mich beratten

Also ich habe sofort in meinem ausbildung schwanger geworden und nach entbindung habe ich sofort nach 6wochen mutterschutz mein ausbildung weitergemacht wir haben kein anspruch auf elternzeit gemacht weil wir beide gearbeitet haben.also ich habe nachts mein ausbildung als bäckerin gemacht in diese zeit war mein man mit kind und wo ich mittags fertig war ist mein man zu arbeit gefahren und so haben wir zwei jahre lang gemacht. jetzt in sommer war ich fertig mit meinem ausbildung und unseren kleiner haben wir auch ins kindergarten angemeldet den der set august besucht weil wir dachten das ich schnell mir ein arbeitsstelle finde...ich habe aber immer novh kein arbeitsstelle und bekomme arbeitslossengeld 1..meine frage ist kann ich villeicht jetzt ein anspruch auf elternzeit machen und vieleicht abitur nachmachen

 
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