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Geschrieben von com3engel am 04.02.2006, 23:52 Uhr

Dringend! Ich bin total verzweifelt. HILFE!!!!!

Hallo,

ich bin total verzweifelt....

Nach schweren Mißhandlungen - von meinem Mann, der Vater unseres gemeinsamen Sohnes - an meinen Sohn und an mich, sind wir ins Frauenhaus geflüchtet.

Mein Mann hat unseren Sohn öfters geschlagen. Z.B. wenn unser Sohn nichts essen wollte, hat er den Mund mit Daumen und Zeigefinger geöffnet und hat das Essen ihm reingestopft, bis der Kleine erbrach. Auch wenn unser Sohn manchmal quengelig war, ist er hin gegangen und hat mit der flachen Hand den Kleinen auf das Ohr und Schläfe geschlagen. Auch hat er ihm die Windel ausgezogen und ihm mit der flachen Hand auf dem Popo geschlagen. So fest, das der Popo rot war und ich den Popo kühlen musste. Ich bin immer dazwischen gegangen und dann hatte ich auch eine geklebt bekommen.... .

Wir sind Ende März 2005 ins Frauenhaus geflüchtet. Am Anfang gab es kein Kontakt zwischen Vater und Sohn, erst dann, als ich mich um den Begleiteten Umgang gekümmert hatte (das war glaube ich so im Juni 2005). Anfang September 2005 (nach der Sommerpause) fing der Begleitete Umgang an. Unser gemeinsamer Sohn hat bei dem ersten Kontakt höllisch geweint. So sehr, dass mein Herz total weh tat. So ein weinen war kein normales weinen. Es war ein ängstliches weinen. Mein Vater (der Opa des Kleinen) hat den Kleinen immer dem Vater unseres gemeinsamen Kindes übergeben (ich wollte mit meinem Mann nicht mehr konfrontiert werden und hatte auch höllische Angst vor ihm, dass wer wieder ausfällig wird) und mein Vater hat festgestellt, dass der Kleine schon auf dem Weg zum Spielzimmer ängstlich geschaut hat und sein Herz ganz schnell schlug. Als er seinen Vater gesehen hat, hat der Kleine wieder geweint. Der Betreuer des Begleiteten Umgangs sagte, dass ein Kleinkind - damals war der Kleine 1 Jahr und 10 Monate - ein ganz kurzes Erinnerungsvermögen hat. Der Kleine hat in der Anfangszeit nachts sehr unruhig geschlafen und wachte nassgebadet auf. Auch die Gutachterin sieht dies so, dass das kein Grund zur Sorge ist, dass der Vater unseres gemeinsamen Sohnes den Kleinen unbegleitet sehen darf. Jetzt hat der Vater unseren gemeinsamen Sohnes den Kleinen mit Schokolade und Kaubonbon ruhig gestellt (gekauft).

Hier meine Frage, wie ist das Erinnerungsvermögen eines Kindes, wenn das Kind 1 Jahr und 10 Monate alt ist und es den Vater 5 Monate nicht gesehen hat?

Ich habe Angst, wenn der Vater unseres gemeinsamen Sohnes, wieder rückfällig wird und ihn wieder schlägt, wenn er keine Nerven mehr hat. Ich möchte nicht mehr so etwas erleben, was unser Sohn mitgekommen hat.

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