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Geschrieben von Indril am 11.11.2010, 15:36 Uhr

arbeitsrecht bei einem 400 euro job

hallo ihr lieben,
ich bin total durcheinander und weiß nicht wo ich mich hinwenden könnte,und wollte mal jemanden fragen ob er das gleiche problem hat.
ich bin offiziell noch im mutterschutz als friseurin, und da mich meine damalige chefin nicht auf 400 euro einstellen wollte/konnte habe ich bei einem anderen friseur angefangen.
ich wurde auf 400 euro eingestellt.....7 euro die stunde das sind 54 stunden pro monat.
es wurde mir gesagt das ich keinen anspruch auf urlaub und krankheit habe, und ich die stunden vor oder nacharbeiten muss.
jetzt folgendes:
ich habe bei der handwerkskammer angerufen....und siehe da.
9 tage im jahr urlaubsanspruch das bedeutet 4 wochen im jahr.
und wenn die beschäftigung mehr als 4 wochen besteht ( ich bin jetzt 1 jahr da) bekomm ich auch im krankheitsfall bezahlt.
ich möchte sie nächste woche bei der teambesprechung drauf ansprechen.was meint ihr.
PS: sie ist auf mich angewiesen weil wir schon seit einem jahr noch zusätzlich eine kraft suchen und bissher keine gefunden haben.
vielen dank für eure antworten
liebe grüsse

 
5 Antworten:

Re: arbeitsrecht bei einem 400 euro job

Antwort von alicia1996 am 11.11.2010, 16:47 Uhr

Hi
ich habe auch im mutterschutz auf 400 euro basis gearbeitet,da war auch nie die rede on urlaub,haben die wahrscheinlich absichtlich nicht gesagt,weil ich zu der zeit auch unabkömmlich war.

lg

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Re: arbeitsrecht bei einem 400 euro job

Antwort von flocke82 am 11.11.2010, 17:34 Uhr

Hallo

bei mir ist das auch so, ich bin Zahnmed. Fachangestellte und bin auch noch im Erzeihungsurlaub, da meine Chefin mich auch auf 400 Euro nicht nehmen wollte/konnte, habe ich wo anders auf 400 Euro Basis angefangen.

Ich habe 5 Wochen Urlaub im Jahr und Krankheit wird auch bezahlt und so ist es auch gesetzlich. Das sind alles Abzocker die das nicht machen... das ist nicht gesetzlich... somit also verboten. Dein Chef muss dir Urlaub geben und auch Krank bezahlen. Sogar auch Krank bezahlen wenn dein Kind krank ist, dafür stehen dir wenn ichs richtig weiß auch 10 tage pro jahr zu.

Also rede mit deinem Chef, denn so geht es ja wohl nicht...

Liebe Grüße und alles alles Gute

Nicole

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Re: arbeitsrecht bei einem 400 euro job

Antwort von Indril am 11.11.2010, 18:23 Uhr

ja danke nicole ich werds ansprechen und schauen was passiert.
viele haben angst vor kündigung und sagen es desshalb nicht.

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Gleiche Rechte und Pflichten wie Vollzeitkräfte o. Teilzeitkräfte

Antwort von bubumama am 11.11.2010, 20:44 Uhr

Da kannst Du der Chefin gleich mal Ausdrucke von der Minijobzentrale oder eben der Handwerkskammer vorlegen.... das ist Ausbeutung was die betreibt.

Du hast als Minijobber die gleichen Rechte und auch Pflichten wie in einem Voll- oder Teilzeitjob.
Gott sei dank hast Du vorher alles noch erfragt und Dich informiert.... lies mal bei Fr. Bader hier im Forum, da steht auch noch einiges drin.

Lass Dir auch alles vertraglich schriftlich geben. Alles, Krankheitsfall, Kind-krank-Tage, Urlaubstage, Arbeitszeiten, am besten noch genau die Tage, an denen Du arbeiten sollst. Gehalt auch alles schriftlich festhalten.
Auch die Bezahlung, Geld bei Arbeit oder werden auch Feiertage bezahlt, z.B. wenn Du Mittwoch lt. Vertrag arbeitest, aber da grad mal ein Feiertag ist, ob Du dann Geld kriegst oder eben nicht. Sowas muss auch klar geregelt sein.

Ich habe in meinen bisherigen "Minis" immer alles vertraglich festgehalten, aber schon die Chefs waren da so. Immer mit Vertrag, der wirklich auch okay war. Ich habe alles genau gelesen und vereinbart und erst dann unterschrieben.

melli

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Re: Gleiche Rechte und Pflichten wie Vollzeitkräfte o. Teilzeitkräfte

Antwort von anjos am 11.11.2010, 22:09 Uhr

Genau... dir steht das gleiche zu, wie jedem Arbeitnehmer! Das was gesetzlich vorgeschrieben ist, muss auch bei Minijobbern eingehalten werden!

LG, Andrea

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