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Geschrieben von Keks10 am 11.01.2011, 12:33 Uhr

Arbeiten nach der Elternzeit ?

wie kann man das regeln...muß man wie vor der Elternzeit beim AG wieder arbeiten oder kann man einen antrag stellen, das man gern anders mit den h arbeiten möchte..??? habe dann wahrscheinlich probleme mit mein spätdiensten

 
5 Antworten:

Re: Arbeiten nach der Elternzeit ?

Antwort von biggi71 am 11.01.2011, 12:37 Uhr

ich habe einen antrag gestellt und meine stunden reduziert. nachteil: ich bekomme meine volle stundenzahl (40) nicht wieder!!!
lg

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Re: Arbeiten nach der Elternzeit ?

Antwort von fräuleinsonnenschein am 11.01.2011, 12:42 Uhr

Hallo,

ich arbeite wahrscheinlich ab märz wieder. vor der ez hatte ich auch 40h, nun werde ich 67% arbeiten - also gleiches geld wie in der elternzeit...habe aber wahrscheinlich auch schlechte chancen später mal wieder voll zu arbeiten, wenn es sich anbietet könntest du das ev. gleich mit vereinbaren u in der vertragsänderung festhalten.
auch wenn du weniger stunden arbeitest hat das meines wissens keinen einfluss auf die schichten. sprich es doch einfach mal an, vielleicht findet sich ja eine regelung, schließlich verzichtest du ja dann auch auf zuschläge.

lg

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Re: Arbeiten nach der Elternzeit ?

Antwort von -rockabella- am 11.01.2011, 13:06 Uhr

das musst du mit deinem ag regeln. wenn er auf dich in den spätschichten verzichten kann dann gehts, aber bei mir ist das leider nicht möglich. arbeite in einem call- center (bin garde noch in elternzeit) und bei uns interressiert das die geschäftsleitung nicht, ob man die kinder wärend ner nachtschicht untergebracht kriegt. das ist deutschland
Hoffe dein ag ist kulanter...LG

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Re: Arbeiten nach der Elternzeit ?

Antwort von safie am 11.01.2011, 19:35 Uhr

Ich muß mind. 3 Monate vor Ablauf der Elternzeit meine Wochenstundenzahl beim AG schriftlich einreichen, ansonsten gilt Vollzeit.

Hast du deinen Arbeitsvertrag zur Hand, darin müsste es stehen, ansonsten würde ich beim AG anrufen.

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Re: Arbeiten nach der Elternzeit ?

Antwort von orange9 am 11.01.2011, 21:02 Uhr

Ich bin nach einem Jahr zu Hause mit Elterngeld wieder arbeiten gegangen, das war jetzt im Nov.
Ich habe nun nicht mehr Vollzeit, sondern 30 Stunden (Mo-Fr von ca. 8 bis 14:30 Uhr). Meine Kleine ist in der Zeit bei der Tagesmama (Vertrag von 35 Stunden/Woche). Mein Freund bringt sie morgens hin, ich mache gegen 14:30 Feierabend und hole sie dann direkt ab.
Das ist ganz toll, denn ich mit ihr dann noch einige Stunden am Tag verbringen kann. Und ich wollte auch gerne wieder arbeiten gehen.
Die 30 Stunden habe schriftlich im Rahmen der Elternzeit bei meinem Arbeitgeber angefragt. Insgesamt stehen Dir 3 Jahre Elternzeit zu. 1 Jahr habe ich also zu Hause verbracht (mit Elterngeld), die 2 weitere Jahre gehe ich 30 Stunden/Woche arbeiten - so stand es in meinem Elternzeitantrag bei meinem AG.
Ich würde es so auf jeden Fall jeder weiterempfehlen!

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