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Geschrieben von Oktaevlein am 12.02.2019, 13:43 Uhr

Herausgabe von Klassenarbeiten - Anrecht?

Hallo,
Weiss jemand von euch, wie das in NRW gesetzlich geregelt ist: und zwar gibt die klassenlehrerin unserer Tochter (2.klasse) die geschriebenen arbeiten/ Tests nicht mehr zurück.sie zeigt sie weder den Kindern noch teilt sie das Ergebnis mit.

Ich dachte, wir, also schüler und Eltern hätten das Recht, über den lernstand unserer Kinder informiert zu werden? So hat man doch gar nicht mehr die Möglichkeit, noch was zu üben und bekommt dann auf dem Zeugnis die Überraschung...

Steht da vielleicht was im schulgesetz von NRW drüber?

 
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