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Geschrieben von Carmyna am 11.01.2019, 16:42 Uhr

Wie verhalte ich mich gegenüber des Kindesvater

Hallo ihr Lieben,
ich muss dringend etwas loswerden, sonst drehe ich noch durch.

Der Kindesvater provoziert mich immer bis zum Äussersten und ich weiß nicht was ich tun soll. Wir standen bereits vor Gericht den Antrag hatte er ohne meines Wissens beim Amt gestellt. Das alleinige Sorgerecht durfte ich nach wie vor behalten. Momentan hat er seit 2 Monaten aufgehört Unterhalt zu bezahlen. (Weil er den Unterschied zwischen Kindes unterhalt und Betreuungsunterhalt immer noch nicht versteht). Er möchte nächste Woche sein Sohn besuchen für 3 Stunden ( wurde vom Jugendamt so festgehalten mein Sohn ist 2 Jahre alt). Hin zu kommt das er möchte das ich ihn von seinem Hotel (ca. 15 km von mir entfernt abhole und wieder zurück fahre da er kein Auto hat und über 200 km entfernt wohnt). Muss ich das tun? Ich mein er weigert sich schon Unterhalt zu zahlen und ich sehe es nicht ein meine Spritkosten dafür zu nehmen.

Bekomm ich da Stress mit den Jugendamt?

Mir wurde von einigen Mütter der Rat gegeben solange er nicht zahlt soll er das Kind auch nicht sehen (Videochats sind okay).

Was denkt ihr?

Liebe Grüße

Carmen

 
11 Antworten:

Re: Wie verhalte ich mich gegenüber des Kindesvater

Antwort von Pimboli am 11.01.2019, 19:08 Uhr

Kein Mensch kann dich verpflichten , das du Taxifahrerin für den KV"spielst". Es ist seine Verantwortung , wie er zu seinem Kind kommt . Vorsichtig wäre ich , das du dem KV den Umgang mit seinem Kind verwehren kannst , solange er keinen Kindesunterhalt zahlt .Hast du beim Jugendamt eine Beistandschaft beantragt , die sich darum kümmert , das Du vom KV den zustehenden Kindesunterhalt bekommst ? Bei mir klappt das super , die fragen sogar zwischendurch nach , ob der KV regelmäßig zahlt .

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Re: Wie verhalte ich mich gegenüber des Kindesvater

Antwort von Limayaya am 11.01.2019, 19:18 Uhr

Wer -um Gottes Willen- empfiehlt dir ernsthaft, dass du Umgang gegen Unterhalt aufrechnen sollst?
Das ist das erste, wichtige: Beides hat nichts miteinander zu tun. Wenn du deswegen Umgang verwehrst, spielst du ihm nur unnötlig in die Hände.

Aber natürlich musst du auch nicht Taxi für ihn spielen. Soll er halt mit dem Bus fahren, bzw. ein Hotel mieten, wo eine Bushaltestelle in der Nähe ist.

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Re: Wie verhalte ich mich gegenüber des Kindesvater

Antwort von @ni am 11.01.2019, 21:08 Uhr

Genau das wäre auch meine Antwort gewesen. Fahren nein, Umgang auf jeden Fall, denn der Unterhalt hat absolut nichts mit dem Umgangsrecht zu tun.

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Mein Input und ein paar Fragen...

Antwort von desireekk am 11.01.2019, 21:52 Uhr

Hallo Carmen,

viele Menschen werfen gerade bei Kindern, Umgang und Unterhalt viele Dinge in einen Topf was leider zu vielen falschen Ratschlägen führt...

Nun zu Dir:

Dein Ex hat ebenfalls ein Problem mit der "Sortenreinheit" seiner Zahlungen (aber das weißt Du ja schon...).
Dazu ein paar Fragen:
arbeitet er?
Wer hat die Höhe des Kinderunterhalts festgelegt?
Hat er weitere Kinder?

Zum Unterhalt:
s. o.
Ggf. kann man ihm mit einem Gerichtsvollzieher recht schnell auf die Sprünge helfen.

Zum Umgang:
Nach dem BGB darfst Du dem Kind den Umgang mit dem KV nicht verwehren. das ist grundsätzlich auch gut und richtig so.
Das bedeutet aber nicht, dass DU dafür verantwortlich bist, dass der Umgang stattfindet und ihm das Kind hinterher tragen musst.
Also: grundsätzlich musst Du wohl die 15 km nicht fahren. Und das hat auch nicht damit zu tun ob Du Unterhalt bekommst oder nicht!

Auch wenn ich verstehe das Ihr kein so gutes Verhältnis habt, möchte ich einwerfen, dass ihr ein Kind MITEINANDER habt und es noch viele Jahre zusammen "aushalten" müsst.
Insofern gilt es immer wieder (zu lernen), Kompromisse zu schließen...
Also z. B. er holt ab, und Du holst danach ab oder umgekehrt.
Nochmal: das Kind hat ein Recht auf den Vater und insofern wäre so ein Kompromiss ja nicht allzu schlecht.

Übrigens würde ich das Jugendamt grundsätzlich eher als meinen verbündeten sehen und wenn es wirklich schwierig wird zwischen Euch Lösungen zu finden, dort um einen Termin bitte und um mediaten Eurer streitigen Punkte. Wenn er dazu nicht erscheint hast Du alles Recht der Welt so zu handeln wie Du meinst.

Gruss

d

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Re: Wie verhalte ich mich gegenüber des Kindesvater

Antwort von pauline-maus am 11.01.2019, 23:00 Uhr

Genau 2 Dinge musst du:
Sohnemann zum ausgemachten besuchstermin " zur Verfügung stellen"
Unterhalt einklagen

Alles andere ist nicht dein Bier ,auch keine Provokation seinerseits...sein Problem ,was er selber behalten kann

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Re: Moooment

Antwort von cube am 13.01.2019, 8:21 Uhr

Der KV wohnt 200 km entfernt. Interessant, dass jeder davon ausgeht, das offensichtlich er diese Entfernung geschaffen hätte und deswegen auch von der Fragestellerin keinerlei Entgegenkommen nötig sei.

Deswegen frage ich mal: Warum wohnt er soweit weg? Ist er umgezogen oder du?
Zweite Frage: Warum hast du das alleinige SG?

Bist du weggezogen, wären 15 km Bring-Service nämlich durchaus zumutbar.

Davon ab haben Unterhalt und Umgangregelungen nichts! miteinander zu tun.
Deswegen auf gar keinen Fall diesem dämlichen Rat folgen - kein Unterhalt = kein Umgang.
Das bringt DICH in eine ganz schlechte Position, weil du schlicht und ergreifend einem Vater, der 200 km fährt und im Hotel übernachtet um sein Kind zu sehen, den geregelten/vereinbarten Umgang verwehrst.

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Re: Moooment

Antwort von Carmyna am 13.01.2019, 10:42 Uhr

Verstehe mich nicht falsch ich komme was den Umgang betrifft in IMMER entgegen. Letzte Woche bin ich mit meinem Sohn zu ihm gefahren.
Es gab eine Zeit da hat er auch bei uns übernachtet aber er konnte mich nur beschimpfen und hat mein Haushalt auf den Kopf gestellt!
Er ist in der US Army. Wir haben schon immer weit weg von einander gelebt wir waren nie verheiratet!
Er hat sich am Anfang auch nicht für sein Sohn interessiert obwohl ich ihn öfters Bilder geschickt habe! Erst dann als ich wieder eine Beziehung führte hatte, tauchte er auf einmal auf.

Ich hab halt viel durch gemacht! Und da stimmen mir alle zu. Das Jugendamt, das Gericht. usw da muss ich jetzt halt durch. Aber das ich Taxi spielen muss ist für ihn selbstverständlich ich mein die Kosten sitzen auf mir wenn er nichts zahlt. Und den Weg zu ihm hab ich natürlich auch selbst gezahlt weil ich kein Unterhalt bekommen habe.

Und leider ist das in Deutschland ja so das ich von dem Monat den ich den Antrag gestellt habe für UVS, dass Geld erst für den nächsten Monat gezahlt bekomme und nicht rückwirkend.

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Re: Das war auch bitte nicht als Vorwurf zu verstehen

Antwort von cube am 13.01.2019, 12:42 Uhr

sondern lediglich, um deine Frage auch korrekt beantworten zu können was seine Forderung bzgl. 15km Fahr-Dienst angeht.
Nein, dann musst du das natürlich nicht.
Solange du die Entfernung nicht zusätzlich vergrößert hast, musst du ihm nicht entgegen kommen.
Und ja, leider ist das so, dass er Interesse zeigen kann - aber nicht muss. Und wenn er dann doch will, darfst du dich dem sozusagen dennoch nicht verweigern. Weil es ja um den Umgang für´s Kind geht, nicht um eure Zwistigkeiten.
Schwer, das mitzumachen, wenn man immer die Dumme ist und dennoch praktisch "springen" soll, wenn er dann doch Kind sehen will.

Solange du den Umgang gewährst, Kind zur vereinbarten Zeit parat steht, hast du deine Pflicht erfüllt. Für den Rest ist er verantwortlich.

Aber wie gesagt: verwehre keinesfalls den Umgang, weil er nicht zahlt. Das bringt dich sonst in Teufels Küche. Egal, wie unfair das erscheint, weil eben Unterhalt und Umgang nicht aneinander gekoppelt sind.

Schreib dir solche Dinge aber auf. Also mit Datum etc wann Umgang vereinbart war und er doch nicht gekommen ist usw.
Im Zweifelsfall wird dir das helfen, Regelungen durchzusetzen, die dir bzw. euch (Kind und dir) entgegenkommen und nicht nur ihm immer wieder alles mögliche einräumen.

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Re: Moooment

Antwort von spiky73 am 13.01.2019, 13:16 Uhr

Noch ein guter Rat: Falls die Vaterschaft noch nicht in trockenen Tüchern oder sonst etwas zu regeln ist, erledige das wenn möglich so lange er sich noch in Deutschland befindet.

Notiere auf jeden Fall seine Sozialversicherungsnummer, das ist Gold wert, wenn er wieder drüben ist.

Und: normalerweise kannst du dich auch auf den US Stützpunkten rechtlich beraten lassen.
Eigentlich ist das Militär da ganz schön hintendran, dass die Soldaten ihrer Unterhaltspflicht nachkommen. Einfach mal beim Vorgesetzten gejammert, schon sollte es ins laufen kommen.

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Vater ist in US-Army

Antwort von desireekk am 14.01.2019, 3:21 Uhr

Hallo,

OK, wenn der KV Amerikaner ist, ist das nochmal nee ganz andere Nummer.

Welche daten weißt Du von ihm?
Hast Du durch Zufall irgendwo seine "Sozialversicherungsnummer". Di3e hat JEDER Amerikaner im Format: xxx-xx-xxxx
Dazu evtl. noch eine Military ID?

Dein lokales Jugendamt hat evtl. keine Erfahrung mit US-Militär, aber Kindesunterhalt nicht regelmäßig zu bezahlen ist ein echtes Vergehen für Amerikaner!

Daraus folgt: Wende dich an seinen Stützpunkt und frage einfach mal nach, wie Du evtl. sicherstellen kannst dass seine Zahlungen regelmäßig kommen.

Und falls noch nicht gemacht: veranlasse mit ihm zusammen den "Report of birth abroad" auf dem US-Konsulat (in Frankfurt?). Damit Du eine amrikanische Geburtsurkunde für das Kind bekommst.

Denn wie Spiky schon sagte: sobald er weg ist und woanders hinversetzt ist das alles total schwierig.

Und versuche ALLE Infos aufzuschreiben die du von ihm bekommen kannst. Insbesondere über seinen Sozialen Kontakte in den USA.
denn wenn er irgendwann zurückgeht und aus der Army ausscheidet, dann wird es schwieriger den Unterhalt durchzusetzen.
es gibt zwar ein Gesetz dafür, aber dazu muss man ihn in den USA erst Mal finden...
Und dazu brauchst Du alle Infos die du nur auftreiben kannsz
"Social Security Number" ist das allerwichtigste!

Wenn Du sie nicht hast und er sie dir nicht geben will, dann soll das Jugendamt danach fragen.
Du kannst auch sagen dass Du sie für die Kindergartenanmeldung o. ä. brauchst.

LG aus USA

D

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Re: Wie verhalte ich mich gegenüber des Kindesvater

Antwort von kirshinka am 20.01.2019, 9:57 Uhr

Leider funktioniert das nicht wirklich mit dem nicht sehen wenn nicht zahlen.... das ist ein scheiss Rat!!! Denn er geht zu Lasten des Kindes!

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