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von spiky73  am 10.03.2018, 12:03 Uhr

Volljaehriges Kind und Unterhaltsanspruch... Brauche ein bisschen Input...

Ihr Lieben,

Jetzt ist passiert, was ich schon insgeheim befuerchtet hatte - der Vater von K1 hat einfach klammheimlich den Unterhalt eingestellt...

Ganz kurz nochmal ein paar Hintergrund-Infos:

Vater ist US-Amerikaner, ehemaliger Soldat, seit drei oder vier Jahren Zivilist (was er jetzt beruflich macht, weiss ich noch nicht mal, interessierte mich bisher auch gar nicht).
Er hatte mir gegenueber in der Vergangenheit (ich sag mal, vor ein, zwei Jahren vielleicht) bereits geaeussert, dass er sich mit der Volljaehrigkeit des Kindes finanziell nicht mehr in der Pflicht sieht. Kind wurde seitdem von mir gebrieft, dass sie unter Umstaenden mit haerteren Bandagen den ihr zustehenden Unterhalt einfordern muss - und steht gluecklicherweise nicht auf dem Standpunkt "das ist aber doch mein lieber Papa, dem kann ich das unmoeglich antun!", sie moechte ihn nur selbst ungern darauf ansprechen (was man auch damit entschuldigen kann, dass ihre Englischkenntnisse nur unzureichend sind und sie dahingehend ueberhaupt keine Unterhaltung fuehren koennte), also springt da die Mama dem Kind gerne zur Seite...

Was ich weiss, ist, dass in Amiland die Unterhaltspflicht mit dem 18. Lebensjahr endet, bzw. dass das immer so dargestellt wird. Wie das aber in der Realitaet ablaeuft, ob es von Bundestaat zu Bundesstaat unterschiedlich ist, ob die Gesetze doch ganz anders sind - keine Ahnung. Aber ich weiss es ja noch nicht mal genau nach deutschem Recht: Ich habe eine ungefaehre Vorstellung davon, dass das Kind unterhalten werden muss, bis es finanziell auf einen Fuessen steht (Stichwort: abgeschlossene Erstausbildung, das ist aber bei uns noch Lichtjahre entfernt...), Details kenne ich aber nicht...

Vielleicht koennen die Amerikaaffinen hier (Pamo? Desireekk? Wer noch?) ein bisschen zu meiner Aufklaerung beitragen?

Macht es ueberhaupt Sinn, den Unterhalt durchzusetzen? Wie verklickere ich einem eindimensionalen amerikanischen Vater, dass zumindest nach deutschem Recht das Kind durchaus noch einen Unterhaltsanspruch hat, und das uU fuer mehrere Jahre?

Nachdem wir den Vater informiert haben (und er vermutlich wenig kooperativ sein wird), wie geht Kind dann am geschicktesten vor?

Weiss von euch zufaellig jemand, ob es sinnvoll ist, noch beim Jugendamt vorstellig zu werden? (es gibt ja durchaus Moeglichkeiten, dass die auch fuer volljaehrige Kinder taetig werden, allerdings hat hier K1 nur im ersten Lebensjahr eine Beistandschaft gehabt, seitdem niemals wieder).

Wie waere es beim Anwalt, falls das Jugendamt nicht mehr zustaendig ist? Ich habe eine Anwaeltin fuer Familienrecht, die zumindest auch einen "Abschluss der fachspezifischen Fremdsprachenausbildung fuer Juristen im Anglo-Amerikanischen Recht" hat, jedoch eine US-Zulassung hat sie keine...
Ist es sinnvoll, zunaechst diese Anwaeltin zu kontaktieren - oder besser gleich jemanden zu suchen, der - wenn es hart auf hart kommt - auch laenderuebergreifend praktizieren koennte?

Wie finanziert sich das? Macht es Sinn, wenn das Kind Verfahrens- oder Prozesskostenbeihilfe beantragt?

Fragen ueber Fragen...

Vielleicht fallen euch dazu ein paar Dinge ein, mit denen ich mich seelisch-moralisch ein bisschen wappnen kann... Ich musste mich halt jetzt ueber 18 Jahre nicht damit herumschlagen. Ich weiss, dass ich dem Vater jahrelang sehr entgegen gekommen bin, indem ich seine Zahlungsfaehigkeit nie ueberpruefen liess. Er hat halt freiwillig einen sehr moderaten Unterhaltsbetrag gezahlt und ich habe nie interveniert - weil es mir lieber war, dass ich meinen Seelenfrieden habe und das nehme, was er gibt, anstatt dem Geld hinterher laufen zu muessen... Aber so einfach kann er sich jetzt auch nicht aus der Verantwortung stehlen...
Aber jetzt weiss ich eben nicht weiter und habe allerhoechstens so ein bisschen Halbwissen, aber nichts handfestes...

Vielen lieben Dank schon mal,
und viele Gruesse,

Martina...

 
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