Für alleinerziehende Eltern

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Geschrieben von Taya am 12.08.2017, 21:05 Uhr

Seltsame willkürliche? Behördenberechnung

Super, mein Großer macht ein Auslandsschuljahr und gerade kam der Bafögbescheid. 0 Euro. Von meinem, Unterhalt, Kindergeld, also unserem Familieneinkommen ausgehend hätten wir den Höchstanspruch von über 500 Euro im Monat zzgl. 1000 Euro Reisekostenzuschlag.
Tja, aber es zählt das Einkommen des KV mit rein, den das Schuljahr leider überhaupt nicht interessiert. Ein verarmter KV wäre hier also sehr von Vorteil,


Interessant daran finde ich allerdings, dass eine andere Behörde im Berechnungszeitraum, nämlich das Jugendamt im Rahmen seiner Beistandschaft ausgerechnet hat, dass der KV ganz arm ist und gerade mal ganz knapp den Mindestunterhalt zahlen kann.

 
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