Für alleinerziehende Eltern

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Geschrieben von petra914 am 31.05.2010, 18:05 Uhr

Krankenschein

Guten Tag,

meine Frage, wenn ein Termin zum begleiteten Umgang feststeht, mein Kind erkrankt ist und ich vom Arzt auch einen Bescheinigung erhalten habe, wem muß ich diese Bescheinigung zukommen lassen ????? Der Beratungsstelle oder der Krankenkasse?
Und wie ist es wenn ich der Frau von der Beratungsstelle beim ersten Termin eine Schweigepflichtsentbindung erteilt habe und nun diese aber rückgängig machen möchte.Kann ich dies so einfach machen? Oder bedarf es da einen gewissen Grund ?

Vielen Dank schon mal für ihre Antwort

 
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