Geschrieben von petra914 am 31.05.2010, 18:05 Uhr |
Krankenschein
Guten Tag,
meine Frage, wenn ein Termin zum begleiteten Umgang feststeht, mein Kind erkrankt ist und ich vom Arzt auch einen Bescheinigung erhalten habe, wem muß ich diese Bescheinigung zukommen lassen ????? Der Beratungsstelle oder der Krankenkasse?
Und wie ist es wenn ich der Frau von der Beratungsstelle beim ersten Termin eine Schweigepflichtsentbindung erteilt habe und nun diese aber rückgängig machen möchte.Kann ich dies so einfach machen? Oder bedarf es da einen gewissen Grund ?
Vielen Dank schon mal für ihre Antwort
- Krankenschein - petra914 31.05.10, 18:05
- Re: Krankenschein - suchepotentenmannfürsleben 31.05.10, 18:22
- Re: Krankenschein - Jeanette40 31.05.10, 18:26
Jugendherberge und Handy ?
Kindertag...???
O.T. Kinderschreibtisch
Ich bin so unsicher...
Yessssssssssssssssssssssssss!!!!!!!!!!!!!!
Frage Unterhalt von Mutter an den Vater`?
Gibst hier auch alleinerziehnde muttis unter 25?
Drückt mir mal bitte....
Es schließt sich nicht aus